Eine Frau schwimmt in einem Pool
Eine Frau schwimmt in einem Pool Foto: imago / Mint Images

Eigentlich wollte Gabrielle Lebreton nur einen entspannten Sommertag im Freibad und Wasserspielplatz „Plansche“ im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verbringen – jetzt kämpft sie vor Gericht gegen Diskriminierung.

Die junge Frau lag im vergangenen Jahr ganz entspannt in der Sonne, allerdings Oben-ohne. Und das sorgte für gewaltigen Ärger. Sicherheitskräfte forderten die gebürtige Französin auf, sich sofort zu bedecken oder das Bad zu verlassen. Gabrielle weigerte sich, ihre Brüste zu verhüllen – daraufhin rief die Security die Polizei.

Die Beamten hätten sich nach Angaben der Dame, die mit ihrem fünfjährigen Sohn vor Ort war, aggressiv verhalten und hätten sie nicht vor der scheinbaren Ungerechtigkeit der Sicherheitskräfte geschützt.

„Demütigende Situation“ und „Eingriff in Freiheit der Frau“

Gezwungenermaßen habe die Frau die „Plansche“ dann verlassen, will nun aber für ihr Recht kämpfen. Noch in dieser Woche, am Mittwoch den 14. September 2022, wird sich das Landgericht Berlin mit dem Fall auseinandersetzen. Gabrielle klagt wegen Diskriminierung und fordert Schadenersatz im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes (LADG).

Wie die Berliner Zeitung berichtet, prüft die Ombudsstelle bei der Senatsjustizverwaltung zu erst einmal, ob es eine Lösung vor der eigentlichen Klage gibt. Im Fall der 38-Jährigen ist das aber zu spät, die junge Frau möchte Gerechtigkeit. „Mir ist es sehr wichtig, dass diese Diskriminierung als solche anerkannt wird und dass erkannt wird, wie demütigend diese Situation für mich war“, so Lebreton laut der Berliner Zeitung. „Das war ein Eingriff auf die Freiheit der Frau.“

Der Fall sorgt für jede Menge Aufmerksamkeit und zieht weite Kreise – sehr zur Verwunderung von Lebretons Anwältin. „In meiner Wahrnehmung redet seit den 80ern niemand mehr darüber, ob Frauen sich mit unbekleidetem Oberkörper sonnen dürfen, wo männlich gelesene Personen dies dürfen“, erklärte sie ebenfalls gegenüber der Berliner Zeitung.

Oben-Ohne künftig in mehr Freibädern?

Auf Empfehlung der Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher, habe der Wasserspielplatz „Plansche“ inzwischen seine Nutzungsordnung angepasst und zwar um folgenden Hinweis:  „Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter.“ Weibliche Brüste gelten allerdings als sekundäre Geschlechtsorgane.

Die Diskussion um Oben-ohne in öffentlichen Freibädern ist gerade in den letzten Jahren massiv vorangeschritten- viele Frauen kämpfen verstärkt für das Recht, körperlich nicht eingeschränkt zu werden und ohne Bikini-Oberteil im Sommerbad liegen zu dürfen. Die Schwimmbäder in Berlin verbieten das nach wie vor.

In anderen Bundesländern probieren derweil einige Freibäder etwas Neues aus. Im  niedersächsischen Göttingen zum Beispiel war in diesem Sommer zum ersten mal das Oben-ohne-Baden erlaubt.

Text: Red. / Sophia Völkel