Am 18. Juni kam es zu einem tödlichen Unfall im Weißen See. Das Bezirksamt weist deshalb nun noch einmal auf das Badeverbot an einigen Stellen des Sees hin.
Stadträtin Manuela Anders-Granitzki sagt dazu: „An erster Stelle gilt unser Mitgefühl den Hinterbliebenen des erst 17-jährigen Opfers, welches nach unseren Erkenntnissen durch einen Unfall beim Baden außerhalb des zugelassenen Badebereichs ums Leben kam“. Für den See gelten die Bestimmungen des Grünanlagengesetzes Berlin. „Danach ist das Baden im See grundsätzlich verboten und nur in dem besonders ausgewiesenen Bereich des dortigen Schwimmbades gestattet.“
Baden an „wilden“ Badestellen ist lebensgefährlich
An den anderen, „wilden“ Badestellen ist das Baden ebenso wie das Schwimmen zur Fontäne im See nicht nur strikt verboten, sondern auch lebensgefährlich, wie der Unfall am vergangenen Wochenende zeigt.
So entstehen unterhalb der Fontäne bei ihrem Betrieb gefährliche Strömungen. Zudem verfügt der See über einen üppigen Bewuchs an Schlingpflanzen, welche bis unter die Wasseroberfläche reichen. Beim Hineinschwimmen oder Hineinspringen besteht die Gefahr, sich in den Wasserpflanzen zu verheddern und dadurch in Panik sowie in akute Lebensgefahr zu geraten.
„Die mit Unterstützung der DLRG seitens des Betreibers des Strandbades Weißensee eingerichtete ,Wasserwacht‘, die im Bereich des Schwimmbades für die Sicherheit der Badegäste Sorge trägt, kann leider nicht den gesamten See überwachen. Angesichts des zu betrauernden Todes eines viel zu jung verstorbenen Menschen, der sich außerhalb des erlaubten Badebereichs zugetragen hat, fordere ich die Besucherinnen und Besucher des Parks dringend auf, das Baden in den hierfür nicht geeigneten Bereichen zu unterlassen“, so die Aufforderung der CDU-Politikerin.
Aufklärungsarbeit vor Ort
Bezirk und das Ordnungsamt wollen nun verstärkt am See unterwegs sein und Aufklärungsarbeit leisten.
Text: kr/red