Die Humboldt-Universität hatte Ende Dezember gegen einen strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Bild: IMAGO/Jürgen Held
Die Humboldt-Universität hatte Ende Dezember gegen einen strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Bild: IMAGO/Jürgen Held

Der rot-grün-rote Senat will das im September in Kraft getretene Berliner Hochschulgesetz noch einmal ändern.

Bei seiner Sitzung am Dienstag hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, mit dem sich im nächsten Schritt das Abgeordnetenhaus beschäftigen muss, wie die Senatsverwaltung für Wissenschaft mitteilte.

Dabei geht es um den viel kritisierten Paragrafen 110, nach dem mit promovierten Nachwuchswissenschaftlern frühzeitig eine Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung vereinbart werden muss. Die Überarbeitung des Gesetzes soll nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung die Vorgaben dazu konkretisieren und deren Umsetzung durch Übergangsfristen erleichtern.

Unis regeln Einzelheiten

Entsprechende Vorschläge wurden im Rahmen des 100-Tage-Programms des Senats erarbeitet. So soll eine Anschlusszusage für Nachwuchswissenschaftler an die Bedingung geknüpft sein, dass dadurch das jeweilige Qualifikationsziel wie die Berufungsfähigkeit auf eine Professur erreicht wird.

Die Einzelheiten sollen die Hochschulen in ihrer jeweiligen Satzung regeln. Außerdem sollen die Regelungen grundsätzlich nicht für Personal gelten, das überwiegend aus Dritt- oder Programmmitteln finanziert wird.

Perspektiven für Mitarbeiter

Das Ziel der Regelungen ist nach Angaben von Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne), die Hochschulen dabei zu unterstützen, ihren wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach der Promotion verbindliche Perspektiven hin zu attraktiven, unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen anzubieten. „Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfs wäre ein wichtiges politisches Signal.“

Im Abgeordnetenhaus dürfte der Gesetzentwurf unabhängig von den Änderungen im Detail allerdings noch für erhebliche Diskussionen sorgen.

CDU und FDP wollen klagen

Die Fraktionen von CDU und FDP haben Anfang April angekündigt, gegen das Hochschulgesetz vor den Landesverfassungsgerichtshof zu ziehen. Aus ihrer Sicht hatte das Land Berlin gar nicht die gesetzgeberische Kompetenz, solche Regelungen zu beschließen.

Die Humboldt-Universität (HU) hatte schon Ende Dezember gegen den strittigen Paragrafen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zuvor hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst ihren Rücktritt zum Ende des vergangenen Jahres mit den neuen Regelungen des Hochschulgesetzes begründet.

Text: dpa