Für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich gilt künftig in ganz Deutschland eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bild: Moritz Frankenberg, dpa
Das Bezirksamt Pankow offeriert zwei Impfangebote für Kinder. Bild: Moritz Frankenberg, dpa

Am 26. und 27. März sowie am 23. und 24. April gibt es im BVV-Saal, Fröbelstraße 17, Haus 7, ein Impfangebot für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.

An beiden Terminen bietet das Bezirksamt Pankow ein Impfangebot in Kooperation mit der Senatsgesundheits-verwaltung, dem Deutschen Roten Kreuz sowie dem Malteser Hilfsdienst e.V. eine Kinder-Impfaktion gegen Covid-19 an.

Impfangebot für Kinder

Das Impfangebot für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren findet im Saal der Bezirksverord-netenversammlung (BVV-Saal) in der Fröbelstraße 17, Haus 7, statt.

Der Zugang ist über die Prenzlauer Allee möglich. Es werden Erst- und Zweitimpfungen mit dem Kinderimpfstoff Comirnaty/BioNTech vorgenommen.

Die Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit Dr. Cordelia Koch betont: „Impfen schützt uns alle vor schweren Folgen der Corona-Infektion. Als Stadträtin für Gesundheit freue ich mich besonders, dass wir nun eine Kinder-Impfung anbieten können. Bitte machen Sie reichlich Gebrauch davon.”

Termine für Impfangebot:

Sa, 26. und So., 27. März 2022 jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr (Erstimpfungen)
Sa., 23. und So., 24. April 2022 jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr (Zweitimpfungen)

Terminbuchungen sind sowohl im Voraus als auch vor Ort möglich. Eine vorherige Online-Terminbuchung wird jedoch dringend empfohlen.

Für Familien ohne Voranmeldung wird ein kleines Terminkontingent (mit Wartezeit) zur Verfügung stehen. Sollten keine Termine mehr verfügbar sein, wird auf die Impfangebote der Kinderarztpraxen verwiesen.

Was zu beachten ist

Zum Termin sollen die Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen und dieser ein gültiges Ausweisdokument sowie den Impfpass des Kindes mitbringen (falls vorhanden).

Um den Impftermin möglichst reibungslos zu gestalten, sollen nach Möglichkeit der Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits ausgedruckt und ausgefüllt vorgelegt werden. Beide Dokumente sind auf der Website des Robert-Koch-Instituts zu finden.

Text: Redaktion