Buntstifte mit Coronatest in Federmappe 20.01.2022, Göttingen --- Benutzte Buntstifte und ein negativer SARS-CoV-2 Antig

Die Teststrategie für Berliner Schulen wird an die aktuellen Rahmenbedingungen insbesondere zum bevorstehenden Schulstart nach den Winterferien angepasst. Grundsätzlich gilt, dass in den kommenden zwei Wochen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Dienstkräfte an jedem Schultag in der Schule getestet werden. Die neue „test to stay“ („Teste um teilzunehmen“) -Strategie ergänzt die bisherige Teststrategie an den Schulen und sieht ab sofort zusätzlichen folgenden Verfahrensstandard vor.

Wird im Rahmen der seriellen Testung an der Schule ein Schüler coronapositiv getestet, wird das Ergebnis an das Gesundheitsamt gemeldet.  In der unmittelbaren Folge erhält der positiv getestete Schüler den von den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellten Vordruck zur Bestätigung der Isolierung.

Fünf Folge-Tests für Kontaktpersonen

Kontaktpersonen müssen danach nicht an das Gesundheitsamt gemeldet werden – alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe werden an den folgenden fünf Unterrichtstagen getestet und können – bei negativem Testergebnis und Symptomfreiheit weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Fünftage -Frist kann ausgeweitet werden

Tritt erneut ein positiver Fall in der Lerngruppe auf, setzt die Fünftage-Frist mit den dichteren Testtaktungen erneut ein. Positiv getestete Personen können im direkten Anschluss an Ferienzeiten nach 7 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum) oder durch einen Schnelltest in der Schule und später im laufenden Schulbetrieb nach 5 Tagen durch einen PCR-Test (im Testzentrum oder per Schnelltest in der Schule) freigetestet werden.

Gilt auch für Lern- und Dienstkräfte

Sind Dienstkräfte, die geimpft beziehungsweise genesen sind, Kontaktperson, gehen diese entsprechend den aktuellen Quarantäneregelungen nicht in Quarantäne. Sie nehmen jedoch an den Testungen im Rahmen der neuen „test to stay-Strategie“ teil, die auf Grund der Schulpflicht keine „Kann-Regelung“ darstellt.

Die neue Regelung bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der seriellen Testung in Schule auftretenden positiven Testergebnisse. Positive Testergebnisse, die im häuslichen Umfeld bekannt werden, werden mit dieser neuen Regelung nicht erfasst.

Testung vor dem ersten Schultag

Zur Absicherung des Schulstarts nach den Winterferien haben alle Schülerinnen und Schüler bereits einen selbsttestfähigen Schnelltest mit nach Hause genommen, um sich an  Sonntagabend vor dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres zu testen. Nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis sollen diese am Montag in die Schule kommen.

Testungen an jedem Schultag der kommenden zwei Wochen

In den kommenden zwei Wochen werden alle Schülerinnen und Schüler und alle Dienstkräfte an jedem Schultag in der Schule getestet. Dieses Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Geimpfte und Genesene, teilt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit. Ab der dritten Schulwoche soll nach bisheriger Planung wieder die dreimalige Testung pro Woche einsetzen.

Text: red, Bild: IMAGO/ spfimages