FFP-2-Maske

In der Sitzung am vergangenen Dienstag hat der Senat erklärt, die von der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Corona-Maßnahmen schnell umsetzen zu wollen. Dazu gehört auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Weil diese teurer sind als OP-Masken will der Senat erneut Menschen mit geringem Einkommen, sowie Obdachlose und Geflüchtete unterstützen und rund 1,4 Millionen FFP-Masken in den kommenden Tagen in Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) verteilen. Die Berliner Bezirksämter hätten dem Krisenstab der Senatsverwaltung einen Bedarf von etwa einer Million FFP2-Masken gemeldet, die in Kürze über Ausgabestellen in den Bezirken verteilt werden. Zu diesen Ausgabestellen gehören zum Beispiel Bürgerämter.

Ausgabe in Bürgerämtern

Anspruch auf kostenlose Masken haben Berliner mit einem „berlinpass“, den Beziehende von Sozialhilfe und Grundsicherung bekommen. Auch Bafög-Beziehende sowie Azubis, die Ausbildungsbeihilfe erhalten, können sich die FFP2-Masken abholen. Für wohnungslose Menschen werden zudem 200.000 FFP2-Masken in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe geliefert. Für geflüchtete Menschen in Unterkünfte des LAF sind 190.000 Masken vorgesehen.

Text: red, Bild: IMAGO/Sabine Gudath