Ab 15. Januar 2022 gilt wieder FFP2-Maskenpflicht in Berliner Bussen und Bahnen.

In Berlin gilt ab dem 15. Januar 2022 eine verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Der Senat verteilt FFP2-Masken kostenlos an bedürftige Menschen.

Nach einem Beschluss des Senats ist im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) künftig, konkret ab dem 15 Januar 2022, das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Das teilte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey am Dienstag im Anschluss an die Senatssitzung mit. Die Berliner Infektionsschutzverordnung wurde entsprechend verändert. In der Diskussion war dei FFP2-Maskenpflicht auch für den Besuch von Supermarkt und Einzelhandelsgeschäften. Dort gilt die Vorschrift nach der Entscheidung des Senats aber nicht.

Aus Sicht des Senats sind strengere Corona-Regeln wegen der deutlichen Zunahme bei den Infektionszahlen geboten. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin am Dienstag bei 737,2.

Senat verteilt FFP-2-Masken an Bedürftige

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der nun wieder eingeführten FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen verteilt der Senat in den kommenden Tagen 1,4 Millionen FFP2-Masken in Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und in Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) verteilt.

Anspruch auf kostenlose Masken

Die Berliner Bezirksämter haben dem Krisenstab der Senatsverwaltung einen Bedarf von etwa 1 Million FFP2-Masken gemeldet, die in Kürze über Ausgabestellen in den Bezirken, zum Beispiel in Bürgerämtern und sozialen Einrichtungen, verteilt werden. Anspruch auf kostenlose Masken haben Berliner mit einem «berlinpass», den Beziehende von Sozialhilfe und Grundsicherung bekommen. Auch Bafög-Beziehende sowie Azubis, die Ausbildungsbeihilfe erhalten, können sich die FFP2-Masken abholen. Die Senatssozialverwaltung hat die Bezirke um eine unbürokratische Abgabe der FFP2-Masken gebeten.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales organisiert auch die Ausgabe der Masken an Wohnungslose und Geflüchtete. Für wohnungslose Menschen werden 200.000 FFP2-Masken in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe geliefert. Für geflüchtete Menschen in Unterkünfte des LAF sind 190.000 Masken vorgesehen.

Ausgrenzung vermeiden

„Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es mir ein besonders wichtiges Anliegen, die Folgen der Krise sozial abzufedern. Es kommt darauf an, jene Menschen zu unterstützen, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Damit die FFP2-Maskenpflicht arme Menschen nicht ausgrenzt, hat der Krisenstab der Senatssozialverwaltung vorausschauend gehandelt“, erklärt Senatorin Katja Kipping.

Erstmals im Januar 2021 wurden etwa 3,5 Millionen Mund-Nase-Bedeckungen an bedürftige Menschen verteilt, im März 2021 gab es eine weitere Verteilaktion mit 1,6 Millionen FFP2-Masken.

Text: red, Bild: Sabine Gudath