Geflügelpest

Die Geflügelpest rückt immer näher an Berlin heran. Das Bezirksamt ruft deshalb zu mehr Kontrollen und Vorsicht auf.

Noch hat die Geflügelpest die Berliner Haltungsbetriebe nicht erreicht. Doch in den letzten Tagen wurden in Brandenburg wiederholt Ausbrüche der Aviären Influenza (AI), auch Klassische Geflügelpest genannt, nicht nur bei Wildvögeln, sondern nunmehr auch vermehrt in Geflügelhaltungen bestätigt. Da in den betroffenen Haltungsbetrieben die Geflügelbestände getötet werden müssen, warnt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Geflügel- und Vogelhalter nun schon einmal vorsorglich. „Auch wenn in Berlin bislang keine Verdachtsfälle bekannt wurden, kann sich die Tierseuchenlage durch die Nähe zu den betroffenen Gebieten jederzeit ändern und auch in unserem Bezirk amtstierärztliche Maßnahmen und Restriktionen erforderlich werden“, erklärt die Behörde.

Mit Symptomen vertraut machen

Geflügel- und Vogelhalter sollten ihre Tiere nun besonders beobachten und sich mit den Anzeichen einer möglichen Infektion sowie mit den Erfordernissen im Verdachts- oder Ausbruchsfall dieser anzeigepflichtigen Tierseuche vertraut machen. Noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten zudem nun angemeldet werden. Für die restliche Bevölkerung gelten folgende Leitsätze:

  • Den Fund eines verendeten Wildvogels sofort an die zuständige Behörde melden.
  • Beobachtung von unnatürlichem Verhalten eines Wasservogels an die zuständige Behörde weitergeben.
  • Haustiere von toten Wildvögeln fernhalten.
  • Bitte die Leinenpflicht für Hunde einhalten!

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine sogenannte Zoonose, was bedeutet, dass das Influenza A-Virus von den Tieren auch auf den Menschen übertragen werden kann. Deshalb werden für Personen mit engem Kontakt zu erkrankten, verendeten Wildvögeln oder infiziertem Geflügel Vorsichts- und Schutzmaßnahmen empfohlen.

Text: red, Bild: IMAGO/Marius Schwarz