Verbraucher müssen sich auf einige Neuerungen einstellen.
Verbraucher müssen sich auf einige Neuerungen einstellen.

Ob Finanzen, Versicherungen oder Verkehr: Im Jahr 2022 treten wichtige Neuerungen in Kraft. Eine Auswahl.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden, lässt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wissen. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss angehoben werden.

Pfandpflicht

Ab dem 1. Januar sind Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) und Getränkedosen grundsätzlich pfandpflichtig. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor. Die Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke fallen weg.

Mindestlohn steigt
Gut für Arbeitnehmer: Der Mindestohn wird angehoben. Bild: IMAGO/Shotshop

Bis zum 1. Juli 2022 dürfen die „im Verkehr befindlichen Getränkeverpackungen“ noch pfandfrei verkauft werden. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen werden 25 Cent Pfand erhoben. Ausnahmen gibt es bei Milch- und Milchmischgetränken. Dort greift die Pfandpflicht erst ab 2024.

Grundfreibeitrag

Im Jahr 2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung. Der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, so der Bund der Steuerzahler.

Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro. Maximal können davon im kommenden Jahr 94 Prozent abgesetzt werden. Alleinstehende können 24.101 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 48.202 Euro steuerlich geltend machen.

Plastiktüten

Ab Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen. Die Änderung des Verpackungsgesetzes sei eine weitere Maßnahme, um die Umwelt vor Plastikmüll zu schützen, so die Bundesregierung. Tabu sind Tüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern.

Plastiktüten-Verbot
Leichte Plastiktüten sind ab 2022 tabu. Bild: IMAGO/Gstettenbauer

Ausgenommen sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Darunter fallen insbesondere sogenannte „Hemdchenbeutel“ beziehungsweise „Knotenbeutel“, die Kunden für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwenden.

Führerschein

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.

Hintergrund: Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Um einen möglichen Massenansturm in letzter Minute zu vermeiden, stimmte der Bundesrat für einen Plan, den Umtausch schon früher beginnen zu lassen – schrittweise je nach Geburtsjahrgang.

Altersvorsorge

Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest.

Bei einem Ledigen werden demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Bahntickets

Erst einsteigen und die Fahrkarte später beim Schaffner kaufen – das müssen sich kurzentschlossene Bahnkunden abgewöhnen. Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft.

Die Deutsche Bahn streicht den Fahrkartenverkauf im Zug.
Die Deutsche Bahn streicht den Fahrkartenverkauf im Zug. Bild: IMAGO

Wer dann noch spontan einsteigt, muss sein Ticket schnell am Laptop oder Handy buchen, zehn Minuten bleiben dafür nach der Abfahrt. Die Bahn verlegt damit eine weitere Dienstleistung ins Internet.

Autoversicherung

Die Versicherungswirtschaft errechnet jährlich neue Typklassen für die Autoversicherungen. Für bestehende Verträge bringt das Veränderungen mit, meist zum 1. Januar.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 2022 die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Mehr als sieben Millionen Pkw rutschen dabei im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse.

Halter von rund 4,3 Millionen Autos können von einer niedrigeren Einstufung profitieren. Die Klassenänderung ist einer von mehreren Faktoren der zu veränderten Versicherungsbeiträgen führt.

Corona-Masken

Es soll zukünftig Pflicht sein, immer zwei Mund-Nase-Bedeckungen im Auto zu haben. Es ist geplant, dass die Masken in Zukunft zum vorgeschriebenen Inhalt des Verbandskastens für Pkw, Lkw und Busse gehören. Daher ist laut einer Mitteilung des ADAC für 2022 eine Anpassung der DIN-Norm des Verbandskastens vorgesehen. Der genaue Termin ist noch unklar.

Porto

Wer in Deutschland Briefe verschicken will, muss ab Januar etwas tiefer in die Tasche greifen. Briefprodukte werden um jeweils fünf Cent teurer. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (derzeit: 95 Cent).

Die Portoanhebung begründete die Deutsche Post mit höheren Kosten bei sinkenden Sendungsmengen.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/IlluPics