2G-Regel im Einzelhandel: Kunden sollen Bändchen zum Einkaufen bekommen.
Einmal Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, Bändchen ums Handgelenk und dann kann geshoppt werden. Das Einkaufen unter 2G-Bedingungen soll mit Bändchen einfacher gestaltet werden. 
 
Nach der Bändchenregelung, für die sich der Handelsverband Berlin und Brandenburg ausgesprochen wird, soll Shoppen einfacher gestaltet werden. Danach können Kunden zum Beispiel in Einkaufszentren nach der Einlasskontrolle ein tagesaktuelles Band ums Handgelenk bekommen und dann weitere Geschäfte betreten, ohne erneut ihren Impfausweis vorzeigen zu müssen.
 
Ein Sprecher der Gesundheitsverwaltung sagte der Berliner Morgenpost dazu: „Von unserer Seite gibt es keine Einwände. Die Berliner Verordnung lässt das zu.“
 
Text: red, Bild: IMAGO / Sven Simon