Das neue Gerät ist gekauft. Stellt sich die Frage: Wie wird man die alte Waschmaschine oder den kaputten Toaster los? Dabei ist die korrekte Entsorgung vor allem ein Thema der Nachhaltigkeit: Werden die Altgeräte recycelt, schont das Ressourcen.
Denn viele Geräte enthalten wertvolle Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Aluminium und Messing. Werden diese Baustoffe aus den Altgeräten entnommen und der Wiederverwertung zugeführt, können daraus neue Produkte hergestellt werden, sagt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), zu dem Entsorger gehören. Auch Kunststoffe können zum Teil recycelt werden. Dazu kommt: Wer die ausgedienten Geräte einfach irgendwo ablädt, schadet der Umwelt und riskiert Bußgelder. Oft enthalten die Geräte nämlich auch Schadstoffe wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel. Daher gehören alte Elektrogeräte auch nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind laut VKU sogar verpflichtet, diese richtig zu entsorgen.
Zum Wertstoffhof oder zum Händler
Großgeräte kann man auf zwei Wegen abgeben: Erstens kostenlos am kommunalen Wertstoffhof. In diversen Kommunen gibt es sogar das Angebot, Elektrogeräte vom Grundstück oder aus der Wohnung abholen zu lassen – teilweise ist die Abholung kostenpflichtig, sagt der VKU.
Zweitens kann man Großgeräte im Laden zurückgeben, wenn es sich um einen großen Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern handelt. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand- und Lagerfläche zugrunde gelegt. Ein Altgerät muss immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird. Ein Tipp: Wird die neue Ware geliefert, kann das Altgerät gleich mitgenommen werden. Beim Abschluss des Kaufvertrags sollte man den Händler aber darüber informieren.
Ab Januar 2022 wird die Rücknahmepflicht übrigens ausgeweitet: Dann müssen auch jene Händler, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten. Dafür gilt aber bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.
Kleingeräte: Zum Händler – auch ohne Neukauf
Elektro-Kleingeräte wird man immer unentgeltlich bei Wertstoffhöfen und im Handel los. Denn Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind – wie Smartphones, Rasierer und Zahnbürsten -, müssen auf Verlangen von einem Laden angenommen werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verbraucher zeitgleich dort ein neues Gerät kauft, sagt der VKU. Beschränkt ist die Rücknahme lediglich auf drei alte Produkte pro Geräteart.
All diese Angebote nutzen viele nicht: Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe haben Händler in Deutschland im Jahr 2020 nur rund 200 000 Tonnen Altgeräte eingesammelt, obwohl mehr als 2,8 Millionen Tonnen Neugeräte verkauft worden seien. Dabei gibt es sogar eine gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent.
Text: dpa, Bild: Markus Scholz/dpa-mag