Krankschreibung geht digital an Krankenkassen

Beschäftigte, die vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden, müssen das ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden.

Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) aus, oft auch “gelber Schein” genannt. Seit Anfang Oktober läuft das Prozedere teilweise anders, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Arztpraxen übermitteln die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) jetzt online an die Krankenkassen.

Arztpraxen und Krankenkassen kommunizieren direkt

Hintergrund: Wer gesetzlich versichert ist, muss eine Krankschreibung rechtzeitig an seine Krankenkasse melden, um später nicht einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren, so die VZ NRW. Dieses Risiko entfalle nun, weil Arztpraxen und Krankenkassen direkt kommunizieren.

Für Arbeitnehmer heißt das konkret: Den gelben Schein müssen sie ab sofort nicht mehr selbst an die Krankenkassen schicken. Die VZ NRW rät aber, vorab bei der Arztpraxis nachzufragen, ob diese bereits tatsächlich über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur digitalen Übertragung verfügt.

AU vorerst weiter beim Arbeitgeber vorlegen

Woran sich zunächst nichts ändert: Die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber müssen Beschäftigte weiterhin selbstständig dort vorlegen. In der Regel müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gelben Schein einreichen, sobald sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Arbeitgeber können aber auch früher ein Attest verlangen.

Die Bescheinigung müssen Beschäftigte der Verbraucherzentrale NRW zufolge vorerst weiter als Papierausdruck vorlegen. Arbeitgeber sollen erst ab Juli 2022 in das elektronische Verfahren zum Abruf der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) einbezogen werden.

Text: dpa, Bild: Christin Klose/dpa-mag