Seit zehn Tagen steht die geflutete Baugrube in der Köpenicker Pohlstraße im Zentrum von Berichterstattungen. In bis zu 17 Nachbarhäuser drohte der Einsturz und 300 Menschen mussten deshalb zwischenzeitlich evakuiert werden.
Obwohl allmählich wieder etwas Normalität in das Quartier einzieht, mussten bis zum Wochenende mussten noch immer die Häuser in der Pohlestraße 7 und der Dorotheenstraße 13 gesperrt bleiben. Jetzt gibt es auch dort endlich Entwarnung und einer Rückkehr der Bewohner kann bedenkenlos erfolgen. Auch für einen Großteil der Wohnungen im Haus Pohlestraße 11 konnte die Gefahrwarnung aufgehoben werden. Hier sind lediglich die vier in Richtung der Giebelwand orientierten Wohnungen noch nicht für den Bezug freigegeben. Immerhin dürfen die Bewohner die Wohnungen wieder kurzfristig betreten, um zum Beispiel Sachen aus den Wohnungen zu holen.
Bauarbeiten trotz Kälte erledigt
“Erstes und oberstes Anliegen des Bezirksamts war es, die beiden Gebäude Pohlestraße 7 und Pohlestraße 11 so zu sichern, dass die Bewohner schnellstmöglich in ihre Wohnungen zurückkehren können”, kommentierte Bezirksbürgermeister Oliver Igel:(SPD) die neuesten Entwicklungen. Es sei nun zudem auch gelungen, trotz der akuten Kaltfront, genügend Bauarbeiter sowie Gerät und Material für das Verfüllen der Baugrube zu organisieren und vertraglich für diese Aufgabe zu binden. Immerhin seien in der Zeit von Freitagabend bis Montag in die angrenzende Baugrube 440 Tonnen Material eingebracht worden.
Gerichtlich abgesegnet
In juristischer Sicht hatte das Bezirksamt zuvor für optimale Voraussetzungen zur Sicherung der Gefahrenlage gesorgt’: Bereits am 4. Februar hatte das Verwaltungsgericht in der Streitsache zur Pohlestraße 9 zugunsten des Bezirksamts entschieden. Der Grundstückseigentümer hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der dem Bezirksamt untersagt werden solle, die Baugrube verfüllen zu lassen, um so die Giebelwand des benachbarten Gebäudes Pohlestraße 11 stabilisieren zu können.
Das Gericht entschied, dass die geplante Verfüllung zur Abwendung einer drohenden Einsturzgefahr notwendig sei. In einer sogenannten Ersatzvornahme durchgeführt, dürfte dem Grundstückseigentümer dazu demnächst eine saftige Rechnung vom Bezirksamt ins Haus flattern
Datum: 11. Februar 2021, Text: red, Bild: imago / Olaf Wagner