Fußverkehrsgesetz Berlin
Fußverkehrsgesetz Berlin

Wer durch Berlin spaziert, braucht gute Nerven. Unübersichtliche Kreuzungen und ungünstige Ampelschaltungen sorgen für Probleme. Das jetzt beschlossene Fußverkehrsgesetz verspricht mehr Sicherheit und Komfort für Fußgänger. Die Reaktionen sind gemischt.

Zu-Fuß-Gehen in Berlin soll angenehmer, sicherer und attraktiver werden. Dieses Ziel steckt hinter dem weltweit einmaligen Fußverkehrsgesetz, das das Berliner Abgeordnetenhaus jetzt auf Betreiben der Senatskoalition aus SPD, Grünen und Linken beschlossen hat.

Auf dem Weg zu einer fußgängergerechten Stadt

„Wir bringen die Transformation von der auto- zur fußgängergerechten Stadt voran“, so der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz. „Ein Meilenstein für den Stadtverkehr“, lobt Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS) und hebt folgende Punkte hervor: „Fahrbahnen sollen leichter überquerbar sein, auch Sichtbehinderungen sollen weg. Polizei und Ordnungsämter sollen gefährliche und lästige Verkehrsverstöße konsequenter überwachen und ahnden. Wo Radwege über Haltestellen führen, sollen Ein- und Aussteigende besser gesichert werden.“

Zebrastreifen, für die derzeit 18 Verfahrensschritte zu bewältigen sind, könnten nun schneller verwirklicht werden, so der SPD-Abgeordnete Tino Schopf. Temporäre Pop-up-Zebrastreifen seien möglich. Der Linken lag der Erhalt und die Sanierung der Gehwege besonders am Herzen, so der Abgeordnete Kristian Ronneburg. Künftig werde es sogenannte Doppelquerungen geben: Unterschiedlich hohe Bordsteine mit Rippen- und Noppenplatten erleichtern Geh- und Sehbehinderten das Gehen. Jede Ampel soll bis 2030 mit Blindenakustik und Vibrationstaster ausgerüstet werden, so Moritz.

Gefährliche Mittelinsel am Spittelmarkt in Mitte

Der Spittelmarkt in Mitte steht exemplarisch dafür, welchen Stellenwert Fußgänger bislang hatten. Wer dort die Leipziger Straße in Richtung Innenstadt kreuzen will, schafft dies nicht in einem Zug. Umtost vom Autoverkehr müssen die Passanten auf der Mittelinsel warten.

Wie und wo geht es hier weiter? Für einen sicheren Fußverkehr bleibt in Berlin viel zu tun. Bild: Stefan Bartylla

„Grundsätzlich sollen zwei hintereinanderliegende Fußgängerfurten, die durch eine Mittelinsel oder einen Fahrbahnteiler getrennt und mit einer Lichtzeichenanlage gesichert sind, in einem Zug gequert werden können“, heißt es nun im Paragrafen 55. Ampeln sollen so geschaltet werden, dass sie dem Fußverkehr „komfortables Queren der Fahrbahn innerhalb der Grünphase ermöglichen“ – was längere Grünphasen bedeuten kann. In begründeten Einzelfällen dürfe von der Regel abgewichen werden. Dann nämlich, wenn dies zur Bevorrechtigung des Nahverkehrs erforderlich ist – oder wenn „inakzeptabel lange Umlauf- und Wartezeiten“ die Folge wären.

Mehr Pflichten für die Berliner Verwaltung

„Das Gesetz enthält jetzt mehr Pflichten für die Verwaltung“, so Stimpel. „Jeder Bezirk soll in einem Jahr ein Modellprojekt für den Fußverkehr festlegen und in drei Jahren umsetzen. Ein Fußverkehrsplan soll entstehen – und eine Koordinierungsstelle für Fußverkehr in der Senatsverwaltung. Die Behörde soll wiederum von einem Gremium auf Landesebene unterstützt werden. In jedem Bezirk sollen sich ein Koordinator und zwei Verwaltungsmitarbeiter dem Fußverkehr widmen, und bezirkliche Gremien sollen die Verwaltung beraten.

Entsteht hier ein neues Bürokratiemonster? „Ich sehe große Teile des Paragrafenwerks als eine weitere Drehung der Schraube des Irrwegs einer immer weitergehenden Verregelung und Verrechtlichung“, kritisiert Friedemann Kunst, einst Chef-Verkehrsplaner des Senats. Das Gesetz lade der überlasteten Verwaltung weitere Aufgaben auf.

CDU: Bezirke brauchen mehr Geld für Gehwege

Der CDU-Abgeordnete Oliver Friederici moniert an dem Gesetz eine „Ansammlung von Soll- und Kann-Bestimmungen“: „Die Erwartung ist groß, es wird aber kaum Verbesserungen bringen. SPD, Linke und Grüne regieren seit mehr als vier Jahren Berlin und hätten auch ohne Gesetz längst viel erreichen können, etwa durch eine bessere finanzielle Ausstattung der Bezirke für Maßnahmen zum Erhalt der Geh- und Fahrwege-Infrastruktur.“

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung.

Datum: 3. Februar 2021, Text: Peter Neumann/Nils Michaelis, Bild: Getty Images/iStock/terex