Bezirk soll das Lärmproblem an der „Alten Fischerhütte“ lösen.
Das Verwaltungsgericht hat den Bezirk jetzt in die Pflicht genommen, ein Verbot von Musikveranstaltungen in der „Alten Fischerhütte“ am Schlachtensee zu prüfen. Seit Jahren beschweren sich Anwohner über lärmende Musik-Veranstaltungen und laute Gäste bei der Abreise.
Eine Feier pro Monat erlaubt
Seit 1892 wird das beliebte Ausflugsziel am Schlachtensee betrieben. Nach längerem Leerstand hatte das Bezirksamt 2003/2004 eine Baugenehmigung zum Betrieb eines Ausflugslokals erteilt; die drei Betreiber für Restaurant, Weinhandlung und Biergarten erhielten dabei Genehmigungen für Gaststätten „ohne besondere Betriebseigentümlichkeit“. Im Regelfall erlaubt das nur die Bewirtung mit Speisen und Getränken, öffentliche Musik und Tanzveranstaltungen sind hiervon nicht abgedeckt – nur an zwölf Tagen im Jahr dürften die Betreiber demnach größere Veranstaltungen ausrichten.
Bezirk prüft zusätzliche Lizenzen
„Allein das „Oktoberfest 2015“ habe die durchschnittlich zulässige Zahl von Veranstaltungen überschritten“, schreibt das Verwaltungsgericht. Das Oktoberfest fand sechs Wochen lang an vier Tagen in der Woche statt. Bezirksstadtrat Karnetzki will nun zusätzliche gaststättenrechtliche Genehmigungen prüfen. Unklar ist dabei auch, wie private Feiern mit Musik und Tanz zu bewerten sind. Die Betreiber wollen sich aktuell nicht zu den Fragen äußern. Der Andrang in dem Ausflugslokal am Schlachtensee ist groß. Innen und außen bietet die Alte Fischerhütte insgesamt 1.200 Sitzplätze.
Red., Bild: Laggner Gruppe