Senat legt neue Verbotsgebiete für Silvester-Feuerwerk fest.
Verpestete Luft, Müllberge und immer wieder Brandschäden an Gebäuden durch Unfälle oder Randale: Aus Sicht der Gegner spricht einiges gegen die alljährliche Böllerei an Silvester. Hinzu kommt, dass sich immer wieder Menschen dabei verletzen. Der rot-rot-grüne Senat hat jetzt entschieden, dass Feuerwerk und Böller in der Silvesternacht außer auf der Partymeile am Brandenburger Tor künftig auch auf dem nördlichen Teil des Alexanderplatzes und an der Pallasstraße in Schöneberg verboten sind. Die Polizei werde ein entsprechendes Verbot verhängen und durchsetzen, so der Senat.
Bund entscheidet
Die beiden zusätzlichen Zonen seien in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht „Gefahrenbrennpunkte“ gewesen, so Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD). Es habe „massive und gezielte Angriffe“ auf Polizisten und Feuerwehrleute gegeben. Erste Pläne zu Verbotszonen hatte die Koalition bereits im Januar bekanntgegeben. Der Senat will zudem einen Antrag stellen, den Verkauf des Feuerwerks längerfristig auf ein bis zwei Tage zu verkürzen. Besonders laute Böller sollen möglichst nicht mehr verkauft werden. Das haben allerdings Bundestag und Bundesrat zu entscheiden.
Manch einem geht die Einrichtung weiterer lokal beschränkter Verbotszonen nicht weit genug. Gerade angesichts der zahlreichen Party-Hotspots innerhalb des S-Bahn-Ringes kursieren Forderungen, das Böllerverbot auszuweiten, in letzter Konsequenz sogar auf das gesamte Stadtgebiet. Die Deutsche Umwelthilfe hat gegenüber 31 Städten, darunter auch Berlin, ein Verbot privater Böllerei in der Innenstadt beantragt, um damit die Luftqualität zu verbessern. Der Berliner Landesverband der Grünen fordert, den Verkauf von Böllern an Privatpersonen zu untersagen.
Großer Eingriff
Auf Initiative der Grünen-Fraktion hat das Neuköllner Bezirksparlament die Verwaltung aufgefordert, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Feuerwerksverwendung in Berlin „nachhaltig eingeschränkt“ wird. Zudem soll das Rathaus andere Bezirksverwaltungen zur Beteiligung an einem Feuerwerksverbot gewinnen. Das Bezirksamt hat daraufhin im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben, dass Feuerwerkskörper nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Laut Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) gab es dafür aber keine Mehrheit. Die Einschränkungen seien nicht durchsetzbar und würde n einen zu großen Eingriff darstellen, habe es geheißen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindetag lehnt ein pauschales Böllerverbot in Städten ab. Stattdessen sollten Knaller und Raketen von Straßen und Plätzen verbannt werden, auf denen sich regelmäßig größere Menschenmengen versammeln. „Klar ist aber auch, dass Verbote ohne Kontrolle und Sanktionen keinen Sinn machen“, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Datum: 27. September 2019. Text: Nils Michaelis. Bild: Getty Images Plus/iStock/divingaroundthewor