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Bezirksamt verliert Planungshoheit / Staatssekretär Scheel: Vorgaben wurden missachtet.

Der Senat hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-73 „Haveleck“ übernommen. Grund für die Übernahme des Bebauungsplanverfahrens sei die Weigerung des Bezirks, „das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung vollständig und rechtssicher umzusetzen“. Das teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit. Mit dem B-Plan werden die rechtlichen Grundlagen für den Bau von rund 315 Wohnungen in der Wasserstadt Oberhavel geschaffen.

Mietpreise sichern

Staatssekretär Sebastian Scheel (Die Linke) erklärte: „Wir haben das Bebauungsplanverfahren an uns gezogen, um das langwierige Hin und Her mit dem Bezirk Spandau an dieser Stelle zu beenden. Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum und zwar so schnell wie möglich. Gerade in Hinblick auf die vielen Bauprojekte, die in den kommenden Jahren realisiert werden, muss klar sein: Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung gilt in der gesamten Stadt und zwar ohne Ausnahme.“ Es sei bei allen Wohnungsbauprojekten im Land Berlin anzuwenden, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Ziel sei insbesondere die verbindliche Absicherung eines Anteils von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau sowie die Übernahme der Infrastrukturfolgekosten für Kita- und Schulplätze durch den Vorhabenträger.

In dem besagten Bebauungsplanverfahren seien insbesondere die Mietpreis- und Belegungsbindungen für preisgünstige Wohnungen bislang nicht verbindlich gesichert gewesen. Der Bezirk sei weder den Hinweisen im Verfahren noch der Weisung zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrags hierzu gefolgt.

Baurecht geschaffen

Das Bezirksamt Spandau kündigte an, zur Wahrung seiner Rechte zu prüfen, ob es juristisch gegen den Eingriff des Senats in die bezirkliche Zuständigkeit vorgehen wird. Baustadtrat Frank Bewig (CDU): „Für die Gewobag gilt als öffentlicher Projektträger schon heute, dass sie mindestens 50 Prozent der fertigstellten Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen muss. Dafür bedarf es keiner weiteren planungsrechtlichen Festlegung durch den Bezirk.“

Am Dienstag letzter Woche hätten Bezirksamt und Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Baurecht für das erste Baufeld in der Wasserstadt Oberhavel geschaffen, so Bewig. „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte den Bezirk im Vorfeld dazu aufgefordert, innerhalb weniger Tage einen städtebaulichen Vertrag mit der Gewobag abzuschließen, in dem ein Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum fixiert werden sollte. Die Senatsverwaltung habe gedroht, das Verfahren an sich zu ziehen, sofern dieser Vertrag nicht geschlossen werden sollte.“ Der Bezirk habe den angekündigten Eingriff in das bezirkliche Planungsrecht mit Vehemenz zurückgewiesen.

Rückendeckung erhält die Senatsverwaltung vom Spandauer Abgeordneten Daniel Buchholz. „Aus ideologischen Gründen kämpft die Spandauer CDU gegen das Berliner Modell, obwohl es erst vor wenigen Jahren von einem SPD-CDU-Senat eingeführt wurde“, so der SPD-Politiker. “ CDU-Stadtrat Bewig muss schnellstens zur Vernunft kommen, er gefährdet gesamtstädtische Interessen für sozial gemischte Quartiere. Die Senatsverwaltung handelt absolut richtig, diese Spandauer Bebauungspläne an sich ziehen, um den gefährlichen Alleingang zu beenden.“

Text: red/nm, Bild: imago/Jürgen Ritter