Lebensmittel, Bücher oder Gartenpflanzen dürfen in Berlin weiterhin verkauft werden
So richtig ins Drängeln kommt der Besucher beim kleinen Samstags-Wochenmarkt auf dem Helmholtzplatz sowieso nie. Doch so leer wie vergangene Woche erlebt, war er wahrscheinlich noch nie. Beim Fischhändler jedenfalls gab es noch um 11 Uhr frische Doraden, die sonst um diese Zeit längst vergriffen sind. Die gute Nachricht jedenfalls ist: Auch nach der Verhängung von massiven Ausgangsbeschränkungen bleiben Berlins Märkte – vorerst jedenfalls – ebenso geöffnet wie der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkäufen. Auch Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsgeschäfte dürfen öffnen. Dazu kommen noch unter anderem Apotheken, Drogerien und Sanitätsbedarf, Tankstellen, Waschsalons, Zeitungsverkauf und Buchhandel.
Soziale Kontakte
Treffen von mehr als zwei Menschen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind Familien und Menschen, die ohnehin in einem Haushalt zusammenleben. Treffen von bis zu zehn Personen sind nur noch in Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel für Trauerfeiern. Ausgenommen vom strengen Versammlungsverbot sind aber zum Beispiel Zusammenkünfte von Politikern auf Bundes- und Landesebene, der Justiz und Treffen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Versorgung und Gesundheit.
Ausgehbeschränkungen
Wenn möglich, sollen sich die Berliner in ihrer Wohnung oder einer anderen Unterkunft aufhalten. Es gibt viele Ausnahmen von diesem Gebot. Dazu zählen Beruf und Ehrenamt, Arztbesuche, medizinische Behandlungen und Blutspenden, Psycho- und Physiotherapien, Einkäufe, Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne eine Gruppe, Versorgung von Tieren, Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen, Prüfungen, dringend erforderliche Termine bei Behörden oder Gerichten und die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften.
Abstandsgebot
Bei jedem Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Das gilt übrigens auch im Wald. Öffentliche Verkehrsmittel sind davon ausgenommen, wenn engere Kontakte unvermeidlich sind.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs und des Fernverkehrs läuft weiter. Zum Teil sind die Takte im Stadtverkehr eingeschränkt oder Linien entfallen, weil es weniger Fahrgäste gibt. Auch Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung.
Restaurant, Hotels, Friseursalons
Bars, Kneipen und Restaurants sind geschlossen. Das gilt auch für Shisha-Bars. Liefer- und Abhol-Service ist aber weiter erlaubt. Alle Beherbergungsbetriebe dürfen keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten. Für Berlin ist es neu, dass nun auch Friseursalons geschlossen sind. Dazu kommen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons.
Bildungseinrichtungen
Schulen bleiben mindestens bis zum Ende der Osterferien zu. Die Abiturprüfungen wurden abzusagen und auf einen späteren Termin verschoben. Dies gilt auch für alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss. Auch Hochschulen bleiben samt ihrer Bibliotheken geschlossen. Prüfungen werden ebenfalls verschoben. Es wird versucht, einen Online-Betrieb auf die Beine zu stellen.
Freizeit
Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Messen, Spielbanken, Spezialmärkte, Schwimmbäder, Vergnügungsstätten und Bordelle bleiben geschlossen.
Datum: 25. März 2020 Text: Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung Bild: Ulf Teichert