Eine Flugroute des BER darf in Zukunft über den Wannsee führen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden. Das Gericht wies die Klagen der Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow und Teltow sowie Anwohnern des Wannsees ab. Die Wannseeroute soll Flugzeuge über den Wannsee, Zehlendorf, Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow führen. Dabei überfliegen die Maschinen auch den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums, der 2019 abgeschaltet werden soll.
(red)