Gefährliches Material befindet sich oft im Fußboden – Zentrale Anlaufstelle geplant.
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[tab title=”Steglitz-Zehlendorf”]
Wenn Asbest in die Atemwege gelangt, dann ist dies hochgefährlich. Deshalb ist die Verwendung des Minerals im Bau seit 1993 verboten. Trotzdem wurde das Material möglicherweise in bis zu 2.748 öffentlichen Wohnungen im Bezirk verbaut. Das Abgeordnetenhaus hat den Senat jetzt aufgefordert, eine Strategie zum asbestfreien Wohnen zu erarbeiten. So soll eine systematische Erfassung von betroffenen Gebäuden erstellt werden. Außerdem sollen Beratungsangebote für Eigentümer auf die Beine gestellt und eine zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle auch für Mieter eröffnet werden.
Mieter unterstützen
Im vergangenen Jahr hatte die Linke-Fraktion in Steglitz-Zehlendorf versucht, ein Asbest-Register auf Bezirksebene auf den Weg zu bringen. „Aus Gründen der Transparenz und der Gesundheitsfürsorge ist es für die Einwohner des Bezirks erforderlich, dass diese sich selbst über mögliche Gefährdung orientieren können“, hieß es in dem Antrag. Dieser fand in der Bezirksverordnetenversammlung allerdings keine Mehrheit. CDU-Fraktionschef Torsten Hippe, der auch den Vorsitz im Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft führt, beurteilt den Beschluss des Abgeordnetenhauses skeptisch. „Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn das Land Berlin tätig werden will, der Bezirk hat dazu keine Möglichkeiten“, sagt er. „Noch ist aber unklar, ob es sich beim Thema Asbest überhaupt um ein akutes Problem handelt.“ Mieter, die in ihren Wohnungen Asbestbelastungen feststellen, sollten selbst aktiv werden und die bezirkliche Wohnungsaufsicht informieren, die gegebenenfalls weitere Schritte einleite. „Der Staat kann nicht alles übernehmen“, betont Hippe.
Verschiedene Namen
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gibt es bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen aktuell noch 41.585 Wohnungen, die unter Asbestverdacht stehen. In Steglitz-Zehlendorf gehören davon 1.505 zur degewo und 1.000 zur Gewobag. Stadtweit stehen die meisten Wohnungen bei degewo (19.711) und Gewobag (17.100) unter Verdacht. Im Jahr 2015 lag die Zahl öffentlicher Wohnungen mit Asbestverdacht noch über 50.000, in Steglitz-Zehlendorf bei 3.336. Daten der privaten Wohnbauträger gibt es nicht. Die Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus gehen laut Dokumenten aus dem Parlament jedoch von berlinweit insgesamt 100.000 verdächtigen Wohnungen aus. Problematisch sind vor allem Fußbodenbeläge, die von der Mitte der 60er-Jahre bis in die späten 80er-Jahre unter verschiedenen Namen vertrieben und verbaut wurden. Die Asbestfasern in den PVC-Platten sollten das Material dichter und langlebiger machen sowie Materialkosten sparen helfen.
Zunehmend abgenutzt
Die Asbestfasern sind bereits seit den 70er-Jahren als krebserregend eingestuft. Außerdem können sie die sogenannte Asbestose auslösen, die Atemnot und Einschränkungen der Lungenfunktion zur Folge hat. Die verbreiteten Fußbodenplatten gelten jedoch im Allgemeinen als ungefährlich, zumindest, solange sie nicht beschädigt werden oder über die Jahrzehnte abgenutzt sind und dadurch Abrieb entstanden ist.
Laut dem Berliner Mieterverein häufen sich mittlerweile Fälle, in denen wegen Abnutzungen die Gefahr besteht, dass Fasern in die Atemluft gelangen. Wegen ihres Alters sieht der Verein die vor 30 bis 40 Jahren verbauten Bodenplatten als problematisch an. Allerdings gelte es nach wie vor nicht als Mangel, wenn solche Platten in Wohnungen vorhanden sind, so Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin, die betont, dass der Mieterverein das deutlich kritisiere.
Text: Nils Michaelis/Oliver Schlappat
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[tab title=”Mitte”]
Wenn Asbest in die Atemwege gelangt, dann ist dies hochgefährlich. Deshalb ist die Verwendung des Minerals im Bau seit 1993 verboten. Trotzdem gibt es im öffentlichen Wohnungsbau des Bezirks Mitte noch knapp 4.500 Wohnungen, in denen die Substanz vorkommen könnte, berlinweit ein Vielfaches davon. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat deshalb im März den Senat aufgefordert, eine Strategie zum asbestfreien Wohnen in Berlin zu erarbeiten.
Die Daten
Die Zahlen stammen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und wurden auf Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) genannt. Demnach gibt es bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen aktuell noch 41.585 Wohnungen, die unter Asbestverdacht stehen. In Friedrichshain-Kreuzberg gehören davon die Mehrzahl, fast 4.000, zur degewo, 600 zur Gewobag. Stadtweit stehen die meisten Wohnungen bei degewo (19.711) und Gewobag (17.100) unter Verdacht. Gesobau gab an, die Zahl könne nicht korrekt benannt werden, ihre Wohnungen gingen in die Statistik also nicht ein. Die Zahlen haben sich in den letzten Jahren durchaus verbessert: Im Jahr 2015 lag die Zahl öffentlicher Wohnungen mit Asbestverdacht noch über 50.000, in Friedrichshain-Kreuzberg bei 6.281. Daten der privaten Wohnbauträger gibt es nicht. Die Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus gehen laut Dokumenten aus dem Parlament jedoch von berlinweit insgesamt 100.000 verdächtigen Wohnungen aus.
Fragwürdige Fußböden
Im Wohnungsbau problematisch sind vor allem Fußbodenbeläge, die von der Mitte der 60er-Jahre bis in die späten 80er-Jahre unter verschiedenen Namen vertrieben und verbaut wurden. Die Asbestfasern in den PVC-Platten sollten das Material dichter und langlebiger machen sowie Materialkosten sparen helfen. Die Asbestfasern sind bereits seit den 70er-Jahren als krebserregend eingestuft. Außerdem können sie die sogenannte Asbestose auslösen, die Atemnot und Einschränkungen der Lungenfunktion zur Folge hat. Die verbreiteten Fußbodenplatten gelten jedoch im Allgemeinen als ungefährlich, zumindest, solange sie nicht beschädigt werden oder über die Jahrzehnte abgenutzt sind und dadurch Abrieb entstanden ist. Zunehmend abgenutzt. Laut dem Berliner Mieterverein häufen sich mittlerweile Fälle, in denen wegen Abnutzungen die Gefahr besteht, dass die gefährlichen Fasern in die Atemluft gelangen. Wegen ihres Alters sieht der Verein die vor 30 bis 40 Jahren verbauten Bodenplatten als problematisch an. Allerdings gelte es nach wie vor nicht als Mangel, wenn solche Platten in Wohnungen vorhanden sind, so Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin, die betont, dass der Mieterverein das deutlich kritisiere.
Bei Verdacht
Wer den Verdacht hat, dass sich asbesthaltige Materialien in seiner Mietwohnung befinden, der hat einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Vermieter – am besten sollte dieser schriftlich mit Fristsetzung eingefordert werden. Reagiere der Vermieter nicht, könne der Mieter selbst ein Institut mit der Untersuchung beauftragen, so Wibke Werner. Das koste je nach Anbieter zwischen 50 und 150 Euro. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne man eine Erstattung dieser Kosten verlangen, so der Verein.
Im Ernstfall
Befinden sich bereits Asbestfasern in der Luft, muss der Vermieter unverzüglich handeln. Wird die Substanz nur in unbeschädigten Bodenplatten nachgewiesen, ist die Sache komplizierter. Mieterschutzorganisationen gehen davon aus, dass sie einen Mangel darstellen, der beseitigt werden muss. Vermieter stellen sich oft auf den Standpunkt, es werde ja kein Asbest freigesetzt – in der Vergangenheit war dieser Standpunkt von Gerichten oft bestätigt worden. Betroffene sollten darauf verzichten, solche Platten anzubohren oder zu beschädigen. Außerdem lohnt ein Blick in den Mietvertrag: Oft sichern sich Unternehmen ab und schreiben vor, dass keine Löcher in Wände gebohrt werden dürfen oder Wohnungen mit zusätzlichen Bodenbelägen wie Teppichboden übergeben werden müssen.
Senats-Strategie
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Senat nun aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So soll im Rahmen einer Strategie eine Erfassung von aktuell und in der Vergangenheit betroffenen Gebäuden erstellt werden. Außerdem sollen Beratungsangebote für Eigentümer auf die Beine gestellt und eine zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle auch für Mieter eröffnet werden.
Text: Oliver Schlappat
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[tab title=”Friedrichshain-Kreuzberg”]
Asbest in die Atemwege gelangt, dann ist dies hochgefährlich. Deshalb ist die Verwendung des Minerals im Bau seit 1993 verboten. Trotzdem gibt es im öffentlichen Wohnungsbau des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg noch knapp 3.000 Wohnungen, in denen die Substanz vorkommen könnte, berlinweit ein Vielfaches davon. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat deshalb im März den Senat aufgefordert, eine Strategie zum asbestfreien Wohnen in Berlin zu erarbeiten.
Die Zahlen stammen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und wurden auf Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) genannt. Demnach gibt es bei den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen aktuell noch 41.585 Wohnungen, die unter Asbestverdacht stehen. In Friedrichshain-Kreuzberg gehören davon 958 zur Degewo, 2000 zur Gewobag. Stadtweit stehen die meisten Wohnungen bei Degewo (19.711) und Gewobag (17.100) unter Verdacht. Gesobau gab an, die Zahl könne nicht korrekt benannt werden, ihre Wohnungen gingen in die Statistik also nicht ein. Die Zahlen haben sich in den letzten Jahren durchaus verbessert: Im Jahr 2015 lag die Zahl öffentlicher Wohnungen mit Asbestverdacht noch über 50.000, in Friedrichshain-Kreuzberg bei 3.818. Daten der privaten Wohnbauträger gibt es nicht. Die Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus gehen laut Dokumenten aus dem Parlament jedoch von berlinweit insgesamt 100.000 verdächtigen Wohnungen aus.
Fragwürdige Fußböden
Im Wohnungsbau problematisch sind vor allem Fußbodenbeläge, die von der Mitte der 1960er-Jahre bis in die späten 1980er-Jahre unter verschiedenen Namen vertrieben und verbaut wurden. Die Asbestfasern in den PVC-Platten sollten das Material dichter und langlebiger machen sowie Materialkosten sparen helfen. Die Asbestfasern sind bereits seit den 70er-Jahren als krebserregend eingestuft. Außerdem können sie die sogenannte Asbestose auslösen, die Atemnot und Einschränkungen der Lungenfunktion zur Folge hat. Die verbreiteten Fußbodenplatten gelten jedoch im Allgemeinen als ungefährlich, zumindest, solange sie nicht beschädigt werden oder über die Jahrzehnte abgenutzt sind und dadurch Abrieb entstanden ist.
Laut dem Berliner Mieterverein häufen sich mittlerweile Fälle, in denen wegen Abnutzungen die Gefahr besteht, dass die gefährlichen Fasern in die Atemluft gelangen. Wegen ihres Alters sieht der Verein die vor 30 bis 40 Jahren verbauten Bodenplatten als problematisch an. Allerdings gelte es nach wie vor nicht als Mangel, wenn solche Platten in Wohnungen vorhanden sind, so Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin, die betont, dass der Mieterverein das deutlich kritisiere.
Fristen einfordern
Wer den Verdacht hat, dass sich asbesthaltige Materialien in seiner Mietwohnung befinden, der hat einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Vermieter – am besten sollte dieser schriftlich mit Fristsetzung eingefordert werden. Reagiere der Vermieter nicht, könne der Mieter selbst ein Institut mit der Untersuchung beauftragen, so Wibke Werner. Das koste je nach Anbieter zwischen 50 und 150 Euro. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne man eine Erstattung dieser Kosten verlangen, so der Verein.
Mietvertrag kontrollieren. Befinden sich bereits Asbestfasern in der Luft, muss der Vermieter unverzüglich handeln. Wird die Substanz nur in unbeschädigten Bodenplatten nachgewiesen, ist die Sache komplizierter. Mieterschutzorganisationen gehen davon aus, dass sie einen Mangel darstellen, der beseitigt werden muss. Vermieter stellen sich oft auf den Standpunkt, es werde ja kein Asbest freigesetzt – in der Vergangenheit war dieser Standpunkt von Gerichten oft bestätigt worden. Betroffene sollten darauf verzichten, solche Platten anzubohren oder zu beschädigen. Außerdem lohnt ein Blick in den Mietvertrag: Oft sichern sich Unternehmen ab und schreiben vor, dass keine Löcher in Wände gebohrt werden dürfen oder Wohnungen mit zusätzlichen Bodenbelägen wie Teppichboden übergeben werden müssen.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Senat nun aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So soll im Rahmen einer Strategie eine Erfassung von aktuell und in der Vergangenheit betroffenen Gebäuden erstellt werden. Außerdem sollen Beratungsangebote für Eigentümer auf die Beine gestellt und eine zentrale Auskunfts- und Beratungsstelle auch für Mieter eröffnet werden.
Text: Oliver Schlappat
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Bild: imago/Eckhard Stengel, Tim Ebert/Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0]