Krieger beantragt einstweiligen Rechtsschutz gegen Bezirksamt.

Es knirscht gewaltig im Getriebe zwischen dem Pankower Bezirksamt und Möbeltycoon Kurt Krieger. Streitpunkt ist ein in Deutschland einmaliges historischen Ensemble: der Rund- und Ringlokschuppen samt Nebengelass am S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf, die seit Jahrzehnten vor sich hin rotten. Die denkmalgeschützten Kleinode stehen am nördlichen Ende des im Jahr 2009 von Kurt Krieger erworbenen ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofs, der auf dem rund 40 Hektar großen Gelände zwei Möbelmärkte, ein Einkaufszentrum und 1.000 Wohnungen errichten will.

Verfahren eröffnet

Mittlerweile ist das Dach des Ringlokschuppens akut einsturzgefährdet, und wie es um die grandiose Schwedlerkuppel des Rundlokschuppens bestellt ist, weiß niemand so genau. Es könnte sein, dass auch sie instabil geworden ist. Im September vergangenen Jahres kündigte deshalb die Pankower Denkmalschutzbehörde an, ein ordnungsrechtliches Verfahren gegen den Möbelhauskönig zu eröffnen und verschickte einen Anhörungsbescheid. Im November teilte das Bezirksamt Krieger mit, dass bei weiterer Untätigkeit des Eigentümers die Grundsicherung für das Gebäudeensemble angeordnet werde. Werde der Anordnung nicht gefolgt, nehme der Bezirk die Sicherung vor und treibt die Kosten dafür beim Eigentümer ein.

Die Krieger Grundstück GmbH erwiderte daraufhin, dass sie diese Anordnung für unzumutbar hält, weil wegen fehlenden Planungsrechts eine wirtschaftlich vertretbare Nutzung der Gebäude nicht möglich sei. Der Bezirk sah das anders und ließ sich von der Senatsfinanzverwaltung Planungskosten für die Grundsicherung der Gebäude in Höhe von 390.000 Euro bewilligen. „Mit Bescheid vom 5.1.2017“, teilte das Bezirksamt der Prenzlberger Stimme mit, „haben wir die Erstellung von Planungsleistungen zur Grundsicherung der drei denkmalgeschützten Gebäude (Rund- und Ringlokschuppen sowie Sozialgebäude) angeordnet.“ In diesem Zusammenhang war innerhalb von zwei Wochen das zu beauftragende Sachverständigenbüro zu benennen und vom Bezirk bestätigen zu lassen. Krieger reagierte: Er benannte einerseits das Ingenieursbüro – und legte zum anderen gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung Widerspruch ein. Doch der Bezirk blieb hart: Nicht nur Kriegers Widerspruch gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Sicherungsanordnung wurde zurückgewiesen – auch das vom Eigentümer benannte Ingenieursbüro genügte den Ansprüchen der Bezirksverwaltung nicht. Der Grund: Es handle sich nicht um öffentlich bestellte Sachverständige.

Schutz beantragt

Stattdessen schlug nun das Bezirksamt drei Sachverständige vor, von denen sich Krieger innerhalb einer gesetzten Frist einen aussuchen sollte. Das tat er nicht – und beantragte lieber beim Verwaltungsgericht „Einstweiligen Rechtsschutz“ gegen die sofortige Vollziehung der Sicherungsanordnung. Der Streit eskaliert.

Olaf Kampmann, Bild: imago/Jürgen Rütter