Parteien stimmen für Bürgerbegehren.

Eigentlich sieht es nach einem Erfolg aus. Jüngst stimmte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mehrheitlich dem Bürgerbegehren „Erhalt der bezirklichen Grünflächen“ zu. Einem Begehren, das öffentlich nutzbare Grünflächen und Kleingärten in Charlottenburg-Wilmersdorf dauerhaft geschützt, von jeglicher Bebauung ausgenommen und „bestehende andere Planungen unverzüglich“ gestoppt wissen will. 18.300 Bürger hatten dem im Mai zugestimmt.

Der Wille wurde übernommen – muss aber nicht eingehalten werden, denn rechtlich hat er nur empfehlenden Charakter. Zudem zeigen sich in Pressemitteilungen erste Abweichungen von der bekundeten Zustimmung. Die SPD will „bezahlbaren Wohnraum und die notwendige Infrastruktur“ sicherstellen. Bündnis90/Die Grünen mahnt den steigenden „Bedarf an Kitas, Schulen, Sportflächen und Flächen für bezahlbares Wohnen“ an. Die CDU wähnt „Kitas, Schulen oder Sportanlagen“ und auch „mit Baurecht gewidmete Grünflächen“ vom Begehren nicht eindeutig umfasst. Und die Piraten fordern auf ihrer Webseite zwar grundsätzlich „eine Begrenzung der weiteren Nachverdichtung durch Bebauung“ – allerdings nur, wenn nicht mehr ausreichend Platz für die „soziale Infrastruktur für Wohnungsbau“ gegeben sei.

Einem abgelehnten Bürgerbegehren durch die BVV wäre ein bezirklicher Bürgerentscheid am 18. September gefolgt. Rechtlich verbindlich bei Erfolg. Das ist nun vom Tisch. Trotzdem behält sich die Bürgerinitiative vor, ein berlinweites Volksbegehren zu starten. Dem sich dann vielleicht ein Entscheid anschließt.

Christina Praus