Verordnung: Geeignete Sicherung wird Pflicht.

Seit vergangener Woche liegt die neue Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten dem Senat vor. Demnach dürfen besonders gefährliche Tiere, die dem Menschen sehr schwere Verletzungen oder Vergiftungen zufügen können, von Privatpersonen weiterhin nicht gehalten werden. Zudem müssen Halter jetzt auch gewährleisten, dass andere Personen keinen unkontrollierten Zugang zum Haltungsbereich der gefährlichen Tiere erhalten. Bei Haltung von Gifttieren muss für praktikable Vorkehrungen zur Reaktion auf Notfälle (Vergiftungen) gesorgt werden. Dazu zählt auch der Nachweis einer Mitgliedschaft in einer Institution, die geeignete Gegenmittel für Vergiftungsfälle jederzeit bereithält. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

red