Carer Pushing Senior Woman In Wheelchair Outside Home

Was sich für Azubis ab Januar 2020 ändert.

Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der gesellschaftspolitisch wichtigen Aufgaben der Zukunft. Die Lebenserwartung der in Deutschland lebenden Menschen steigt und damit nimmt gleichzeitig der Pflege- und Hilfebedarf zu. Die spezifischen Belange älterer Menschen sind nicht nur in stationären Pflegeeinrichtungen und durch ambulante Pflegedienste zu berücksichtigen, sondern zunehmend auch bei der Pflege im Krankenhaus. Aber auch die spezifischen Anforderungen an die Pflege kranker Kinder und Jugendlicher sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen dürfen bei der Vermittlung von beruflichen Handlungskompetenzen der Pflegefachkräfte nicht außer Acht gelassen werden.

Generalistische Pflegeausbildung

Aufgrund der sich wandelnden Versorgungsstrukturen in der Pflege ist es erforderlich, dass in der Pflegeausbildung Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesituationen vermittelt werden. Gegenstand der Reform ist daher die Zusammenführung der bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen. Damit werden die Auszubildenden zur Arbeit in allen Versorgungsbereichen, das heißt im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung, befähigt. Die Reform betrifft knapp 140.000 Auszubildende.

Modern und durchlässig

Kern des neuen Gesetzes ist die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Außerdem können Auszubildende mit Vertiefung im Bereich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege für das dritte Ausbildungsjahr auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Altenpfleger/i“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ wählen. Die Einführung eines Pflegestudiums bietet zusätzliche Karrierechancen.

Bessere Rahmenbedingungen

Eine zusätzliche Qualitätsverbesserung wird durch die Modernisierung der Ausbildungsinhalte, durch eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb erreicht. Für die berufliche Pflegeausbildung ist eine einheitliche Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung von Schulgeldfreiheit und des Anspruchs der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen. Mit der erstmaligen Regelung von Vorbehaltsaufgaben, die aufgrund der dafür benötigten Qualifikation nur von Pflegefachkräften wahrgenommen werden dürfen, wird die Pflege als eigenständiger Berufsbereich aufgewertet. Die Reform ist daher auch ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Den Pflegekräften werden wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet. Weitere Infos gibt es hier.

Datum: 29. Oktober 2019, Text: red, Bild: Getty Images Plus/iStock/Daisy-Daisy