Polizeigesetz Berlin
Polizeigesetz Berlin

Körperkameras für Polizisten, Einsatz von Telefonüberwachung  und ein neuer Name für eine alte Behörde: Das Polizeigesetz ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben des rot-rot-grünen Senats. Letzte Woche wurde es im Berliner Abgeordnetenhaus mit Koalitionsmehrheit beschlossen.

Im März 1809 wurde das Königlich Preußische Polizeipräsidium zu Berlin gegründet. Seitdem wurde die Berliner Polizei von Männern geleitet. Vor knapp drei Jahren wurde Barbara Slowik zur Präsidentin berufen. Der Name der Behörde blieb „Der Polizeipräsident in Berlin“. Künftig heißt die Behörde „Polizei Berlin“.

Mehr als zwei Jahre lang haben sich die Koalitionäre an einzelnen Themen abgearbeitet. Nun steht fest: Berliner Polizisten sollen – wie in anderen Bundesländern längst üblich – Bodycams erhalten: Körperkameras, die das Verhalten bei Konflikten mit Bürgern dokumentieren. Außerdem können Betroffene verlangen, dass das Video aufgezeichnet wird. „Dieser beidseitige Nutzen war uns wichtig“, sagt Linke-Innenpolitiker Niklas Schrader.

Ein dicker Brocken für die Grünen

Ähnlich hart wie um die Bodycams wurde um die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gerungen. Künftig dürfen IMSI-Catcher verwendet werden. Damit kann die auf der SIM-Karte eines Mobiltelefons gespeicherte International Mobile Subscriber Identity (IMSI) ausgelesen und der Standort eines Mobiltelefons in einer Funkzelle eingegrenzt werden.

Das war ein dicker Brocken für die Grünen, schließlich können damit gleichzeitig Telefonate abgehört werden. Am Ende sprach Innenpolitiker Benedikt Lux von „einem maßvollen Eingriff“ in die Bürgerrechte. Entscheidend sei, dass nur eine individuelle Funkzellenabfrage gestattet ist, aber keine generelle, so Lux. Berlin ist bis heute das letzte Bundesland ohne Telekommunikationsüberwachung. Die SPD um Innensenator Andreas Geisel musste sich von Regelungen zum finalen Rettungsschuss verabschieden, wie sie nicht nur die Polizei seit Langem fordert.

Massive Kritik von der CDU

Zu einem Dauerbrenner geriet die Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte. Vor mehr als drei Jahren brachten der frühere Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) und der frühere Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Geisel lehnte ab. Nun liegt der Antrag beim Verfassungsgerichtshof. Die Opposition hat in den Jahren wenig gute Haare an den rot-rot-grünen Überlegungen gelassen.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger attestierte der Koalition einen „Realitätsverlust“. Der Verzicht auf Paragrafen zum finalen Rettungsschuss, auf mehr Videoüberwachung oder Schleierfahndung sei genau so ein Armutszeugnis wie die Verkürzung des Unterbindungsgewahrsams für potenzielle Gefährder von vier auf zwei Tage.

AfD-Mann Karsten Woldeit warf der Koalition vor, „nicht an der Seite der Polizistinnen und Polizisten“ zu stehen. Paul Fresdorf (FDP): „Der Bodycam-Einsatz ist die einzige vernünftige Regelung.“ Es sei jedoch falsch, wenn diese ausgerechnet bei Einsätzen in Wohnungen nicht eingeschaltet werden dürfe.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung.

Datum: 18. März 2021, Text: Elmar Schütze, Archivbild: imago images/BildFunkMV