Parkzone für Roller
Parkzone für Roller

Der Senat geht gegen willkürlich abgestellte Sharing-Zweiräder im Straßenbild vor.

Wer durch Berlin spaziert, stolpert geradezu über die Folgen des boomenden Marktes für Sharing-Gefährte. An vielen Stellen – nicht nur, aber gerade innerhalb des S-Bahn-Rings – stehen oder liegen Ausleihfahrräder und -roller herum, und nicht gerade selten mitten auf dem Gehweg.

Wie einen Kaffeebecher oder eine Bierflasche haben ihre Nutzer sie entsorgt, ohne dabei an andere zu denken. Das ist nicht nur lästig, sondern häufig auch gefährlich. Der Corona-Lockdown hat mancherorts dafür gesorgt, dass sich die Lage entspannt hat, doch beseitigt ist das Problem damit noch lange nicht.

Slalom beenden

Der rot-rot-grüne Senat will dem ebenso chaotischen wie ignoranten Treiben nun einen Riegel vorschieben. Das Parken der geliehenen Fahrzeuge soll künftig als sogenannte Sondernutzung gelten. Die Anbieter werden damit juristisch in etwa Verkaufsständen gleichgestellt, die ebenfalls eine Genehmigung für ihr kommerzielles Angebot im öffentlichen Raum brauchen.

Über einen entsprechenden Referentenentwurf für eine Änderung des Straßengesetzes berichtet der „Tagesspiegel“. Demnach stellt das Abstellen von gewerblich genutzten Rädern und Rollern auf öffentlichem Straßenland keinen „Gemeingebrauch“ dar. Durch die Neuregelung soll vor allem das besagte Slalomlaufen an bestimmten Brennpunkten verringert werden.

Statt farblich bestimmte Parkflächen zu markieren, in denen die Leihräder abgestellt werden müssen, sei ein Ausschlussprinzip geplant, heißt es aus der von Regine Günther (Grüne) geführten Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Es sollen bestimmte Punkte markiert werden, die nicht dafür geeignet sind. Diese „No-Parking-Zones“ könnten bereits in den Apps der Anbieter ausgewiesen werden. Das sei zielführender als Linien auf Straßen und Wegen aufzumalen, so die Behörde.

Gehwege entlasten

Mit den Bezirken hat die Senatsverwaltung vereinbart, dass bei örtlich hohem Aufkommen von E-Tretrollern Parkflächen auf der Fahrbahn geschaffen werden könnten. So sollen die Gehwege zusätzlich entlastet werden. Damit wolle man für jene Zeit vorsorgen, in der wieder Touristen nach Berlin kommen und wieder mehr Fahrzeuge unterwegs sind. Wegen des Corona-Lockdowns haben viele Anbieter ihre Fahrzeuge vom Markt genommen.

Offen ist bislang allerdings, wie die chronisch unterbesetzten Ordnungsämter der Bezirke die Herausforderung meistern sollen, die Einhaltung der neuen Parkregeln zu kontrollieren.

Zwei Parkverbotszonen für E-Roller gibt es bereits: Rund um das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal in Mitte sind Leihfahrzeuge sämtlicher Anbieter tabu. Diese Regelung gilt seit Sommer 2019. Auch beim Thema Parkflächen für E-Scooter hat sich bereits etwas getan. Diese hatte der Bezirk Mitte im August letzten Jahres am Roten Rathaus, am Potsdamer Platz, am Leipziger Platz, an der Oranienburger Straße und gegenüber des Checkpoint Charlie eingerichtet. 

Datum: 11. Februar 2021, Text: red/nm, Bild: Axel Porsch