Seuche: Elf neue Fälle von Vogelgrippe in vier Bezirken.
Berlin hat eine neue Welle der aggressiven H5N8-Variante der Geflügelpest bei Wildvögeln erreicht. Allein in den letzten Wochen kam es zu 20 neuen bestätigten Fällen in Spandau, Treptow-Köpenick, Reinickendorf und Friedrichshain-Kreuzberg.
Infektionen meiden
Bis zum jetzigen Zeitpunkt waren seit Beginn der Geflügelpest Anfang November von insgesamt 359 im Landeslabor untersuchten Vögeln 48 Wildvögel mit dem Virus H5N8 nachweislich infiziert. Die Aufrechterhaltung der Stallpflicht für das Geflügel und die strikte Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen in den Haltungen ist angesichts der Verschärfung der Seuchensituation nach wie vor notwendig, um die Tierbestände vor einer Infektion mit dem tödlichen Erreger zu schützen – das teilt das Bezirksamt Spandau mit.
Hunde an die Leine
In den betroffenen Bezirken sind um die Fundorte der toten Wildvögel Sperrbereiche eingerichtet worden, die eine Weiterverschleppung des Virus verhindern sollen. Dort gilt strikte Leinenpflicht für Hunde, und Katzen dürfen nicht freilaufen. „Sie sind zwar nicht gefährdet, kommen aber als Überträger in Frage“, erklärt die Vogelexpertin Dr. Mandy Carnarius. „Die Influenzatypen haben viele Untergruppierungen und können sich mischen.“
Hausvögel schützen
Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen, Geflügel muss im Stall bleiben. Aber was ist mit Besitzern von Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen und Minischweinen? „Die müssen sich keine Sorgen machen – selbst wenn sich ihre Lieblinge auf dem Balkon aufhalten“, erklärt die Vogelexpertin. „In der Praxis erreichen uns viele Anrufe von beispielsweise Papageienbesitzern. Da es sich bei dem H5N8-Virus um einen extrem aggressiven Erreger handelt, besteht die Gefahr, dass das Virus nicht nur Geflügelarten, sondern auch andere Vogelarten, wie zum Beispiel Papageien, Greif- und Eulenvögel befällt. Aus diesem Grund empfehlen wir, die entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen auszudehnen“, so Dr. Canarius. Ihr Rat: Haltung in Innenvolieren, Anbringen von Abdeckungen an Außenvolieren, um das Eindringen von Wildvögeln sowie das Eintragen von Kot zu verhindern, und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Geflügel dürfen aktuell nicht transportiert, keine Vogelschauen oder Geflügelausstellungen abgehalten werden.
Richtig informiert
Neue Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Internet. Des Weiteren wurde von dieser Institution eine „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016“ erlassen. Infos im Netz.
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Anke Walter, Bild: Getty Images/iStockphoto Bluberries