Umweltsenatorin Regina Günther präsentiert Naturschutz-Pläne für den Müggelsee, der Bezirkssportbund lehnt diese weiterhin grundsätzlich ab.
Der Streit zwischen Senat und Wassersportlern um den Müggelsee geht in die nächste Runde. Der Bezirkssportbund lehnt auch die neuen Pläne der zuständigen Senatorin Regine Günther „grundsätzlich“ ab. Dabei sind die ausgewiesenen Naturschutz-Flächen diesmal teilweise deutlich kleiner als bei den Vorschlägen des früheren Senators Andreas Geisel.
Keine Wettkämpfe im Winter
Mit den kleineren Schutzzonen könnten etwa im Westen des Sees weiterhin Regatten stattfinden – in den Wintermonaten vom 1. November bis 31. März sollen jedoch Wettkämpfe auf dem Wasser verboten werden. „Dies dient dem Schutz der Zug- und Rastvögel, die von Regatten aufgescheucht und geschädigt werden könnten“, erklärt Senatssprecher Matthias Tang. Individueller Wassersport, etwa mit Kanus oder Ruderbooten, sei davon aber nicht betroffen. Und bei „besonders wichtigen Wettkämpfen“ in den Wintermonaten sind nach den neuen Plänen sogar Ausnahmegenehmigungen möglich.
Der Bezirkssportbund wertet dieses Entgegenkommen als „Augenwischerei“. Wassersport sei mit der neuen Verordnung nur noch von Gnaden der Naturschützer möglich, so die Befürchtung. Das Problem: Der Senat habe vor vielen Jahren den gesamten Müggelsee an die EU als Flora Fauna Habitat (FFH) gemeldet und muss dieses Gebiet jetzt nach den Naturschutz-Richtlinien der EU per Verordnung schützen, sonst droht demnächst eine Klage der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Die Senatorin teilt in ihren Plänen das FFH-Gebiet in Naturschutz-Flächen und in Landschaftsschutz-Flächen auf. Diese Unterteilung hat in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass das Bundesnaturschutzgesetz nur für die Naturschutzgebiete gilt, sagt Joachim Nolte, Vorstandsmitglied des Bezirkssportbundes. Dabei seien im Landschaftsschutzgebiet Befreiungen von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes nur unter „strengen Bedingungen“ möglich. „Die Umweltverbände werden nach dem Inkrafttreten der Verordnung mobil machen“, befürchtet Nolte. „Die Senatsverwaltung braucht nur auf den Protest der Umweltverbände reagieren und spätestens in zwei Jahren, vielleicht aber schon zum Ende der Saison 2017, auf die Bremse zu treten.“ 50 Segelregatten sowie das regelmäßige Training auch über den Winter wären gefährdet. Der Bezirkssportbund möchte stattdessen, dass bestimmte Bereiche im FFH-Gebiet nicht Landschaftsschutzgebiet werden und so vom Naturschutzgesetz dauerhaft befreit bleiben. Der Bezirkssportbund denkt jetzt über „kurzfristig realisierbare Aktionen“ dagegen nach. Viel Zeit bleibt nicht: Im Frühjahr will die Senatorin die Verordnung unterzeichnen.
Daniel Seeger, Bild: Dieter Giebels