Wohnhaus in der Paul-Robeson-Strasse 17 in Berlin-Prenzlauer Berg. Das Gebäude wurde jüngst verkauf und die Bewohner sehen einer Mieterhöhung entgegen. Wohnen in Berlin-Prenzlauer Berg *** Residential building at Paul Robeson Strasse 17 in Berlin Prenzlauer Berg The building was recently sold and the residents are facing a rent increase Housing in Berlin Prenzlauer Berg

Wieder ein Mietshaus vor Luxussanierung gerettet.

Die 30 Mieter in der Paul-Robeson-Straße 17 konnten aufatmen. Kurz nach dem Jahreswechsel wurde bekannt, dass die Verhandlungen über eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Besitzer ihres Hauses erfolgreich waren. Dabei sah es eigentlich gar nicht gut aus: Das angestrebte Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft kam trotz politischer Unterstützung und weitreichender Zusagen der Mieter aufgrund eines erheblichen Zuschussbedarfs seitens des Landes Berlin nicht zustande.

Dafür steht jetzt fest, dass die Mieter „besser vor Verdrängung durch Luxussanierung und Umwandlungen in Wohneigentum geschützt sind“, freut sich Vollrad Kuhn. Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste: „Die Käuferin verpflichtete sich zu weitreichenden Zusagen, wie den Verzicht auf Umwandlung in Wohn- oder Teileigentum für einen sehr langen Zeitraum sowie mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen wie den Ein- oder Anbau von Aufzügen und den Anbau von Balkonen in den Seitenflügeln. Beides wäre nach dem Erhaltungsrecht eigentlich zulässig.“

Keine Umwandlung

Für den Politiker der Grünen ist diese Abwendungsvereinbarung eine von vier Verträgen, die in der zurückliegenden Zeit mit den Käufern von Wohnimmobilien in Pankow geschlossen werden konnten. Im Falle des Hauses Kollwitzstraße 2/ Saarbrücker Straße 17 verzichtet der neue Besitzer für 20 Jahre darauf, die 17 Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Auch in diesem Falle wird auf mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen sowie den Einbau eines innenliegenden Fahrstuhls verzichtet, obwohl die Genehmigung dafür bereits seit 2016 vorgelegen hat. Ähnliche Vereinbarungen konnten auch für zwei Häuser in den sozialen Erhaltungsgebieten Bötzowstraße und Teutoburger Platz geschlossen werden. „Damit“, so Vollrad Kuhn, „bewiesen sich Milieuschutz und Vorkaufsrecht erneut als sinnvolle und schlagkräftige Instrumente der Wohnungspolitik.“

Landeseigener Fonds

Um dieses Instrument in Zukunft noch besser handhaben zu können, hatten Mitte November vergangenen Jahres die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow einen Arbeitskreis Vorkaufsrecht gegründet. Ziele sind das gegenseitige Lernen bei der Anwendung des Vorkaufsrechts in den Milieuschutzgebieten und das schnellere abgestimmte Zusammenwirken mit dem Senat, den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und anderen geeigneten Akteuren.

Außerdem will der Arbeitskreis darauf hinwirken, dass der Senat einen Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe das Land Berlin ein direktes Vorkaufsrecht ausüben könnte. Der Fonds soll dazu dienen, mit einem zeitlich größeren Vorlauf einen Weiterverkauf mit den üblichen Auflagen für einen verbesserten Schutz des bezahlbaren Wohnraums zu organisieren. Die späteren Verkaufserlöse fließen in den Fonds zurück. Bislang übernehmen die städtischen Wohnungsgesellschaften diese Aufgabe.

Datum: 21.01. Text: Manfred Wolf Bild: imago/Seeliger