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Mieterverdrängung im Quartier nimmt derweil weiter zu.

Neue Balkone, Aufzüge, mehr Wohnungen. Die Vorhabenliste des Eigentümers zweier Miethäuser in der Nehringstraße ist lang. Nachdem bereits eine Tischlerei hier ausziehen musste, steht nun auch der Tante-Emma-Laden „Sternschnuppe“ vor dem Aus. Grund: die geplanten Sanierungen des schwedischen Investors sollen aus den Traditionsgeschäften im Kiez Wohnungen machen. Diese werden zu einem Quadratmeter-Preis von bis zu 36 Euro inseriert. „Die teuerste Mietwohnung war 18 Quadratmeter groß und wurde für 650 Euro kalt angeboten“, erzählt Ansgar Gusy von der Grünen-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). In der benachbarten Gardes-du-Corpes-Straße werden aktuell 50-Quadratmeter-Wohnungen für 215.000 Euro angeboten.

Langjähriges Bemühen

Erst in der letzten Bezirksverordnetenversammlung setzten sich deshalb die Grünen mit einem entsprechenden Antrag für die Schaffung eines Milieuschutzgebietes im Klausenerplatz-Kiez ein. Der Aufstellungsbeschluss wurde zunächst in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen. „Dort wird er beraten und soll dann in der nächsten BVV abgestimmt werden“, so Gusy. Die Mieter und Anrainer in den betroffenen Straßen müssen also weiter warten, bis sie vor Verdrängung geschützt werden. Dabei ist eine Milieuschutzsatzung für die Straßen rund um den Klausenerplatz bereits seit Jahren im Gespräch. Im Sommer 2017 brachte die „Mieterwerkstadt Charlottenburg“ einen entsprechenden Einwohnerantrag in die BVV ein, der wenige Monate später mit Stimmen von Grünen, SPD und Linken angenommen wurde. Doch passiert ist bislang nichts. „Durch die vielen Bauaktivitäten zeigt sich, dass es höchste Zeit ist, hier die Bewohner vor hohen Mietpreissteigerungen, Umwandlungen und Luxusmodernisierung zu schützen“, erklärt Ansgar Gusy.

Mieter sollen geschützt werden

Eine Verschärfung der Zweckentfremdung soll den Abriss von preiswerten Mietwohnungen verhindern. „Denn dort entstehen nicht neue Mietwohnungen, die sich die Kiezbewohner leisten können, sondern Eigentumswohnungen, die sich nur durch Spekulation rentieren.“ Sobald der Aufstellungsbeschluss vom Bezirksamt verabschiedet wird und der Milieuschutz greift, kann der Bezirk Anträge auf Luxusmodernisierungen und Umwandlung von Gewerbe in Mietwohnungen ablehnen und Bestandsmieter schützen. Zunächst gilt es aber sogenannte Feinuntersuchungen anzustellen, die den genauen Zuschnitt des künftigen Milieuschutzgebietes ergeben sollen.

Nach Einwohnerantrag und Aufstellungsbeschluss gehören bislang die vier Planungsräume „Schlossgarten“ „Klausenerplatz“, „Schloßstraße“ und „Amtsgerichtsplatz“ dazu, die nördlich und westlich durch den S-Bahnring, den Kaiserdamm, den Witzlebenplatz, die Witzleben- und Suarezstraße sowie südlich durch die Stadtbahn und östlich durch die Kaiser-Friedrich-Straße begrenzt sein sollen.

Datum: 29. Oktober 2018, Text: Katja Reichgardt, Bild: Thinkstock/iStock/ArminStautBerlin