Eltern steht Schadenersatz bei Engpass zu.

Berlin wächst. Und damit auch der Bedarf an Kitaplätzen. Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH). Demnach steht Eltern, deren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder unter drei Jahre nicht erfüllt wird, Schadenersatz zu. Die verantwortliche Kommune muss aber nur zahlen, wenn sie den Platzmangel mitverschuldet hat. Geklagt hatten drei Frauen aus Leipzig. Die drei hatten kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kitaplatz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Trotzdem bekamen sie zunächst kein Betreuungsangebot und konnten erst Monate später wieder zu arbeiten anfangen. Sie verklagten die Stadt auf ihren entgangenen Verdienst.

In Berlin sind die Bezirksämter für die Vergabe der Kitaplätze zuständig. Dort nimmt man das BGH-Urteil gelassen. „Bisher ist es immer gelungen, in Zusammenarbeit mit den Trägern einen Kitaplatz zuzuweisen“, sagt Jugendstadtrat Oliver Schworck (SPD). „Dieses findet ihre Grenzen in den räumlichen aber auch personellen Kapazitäten, es wird immer schwerer, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und in der Kindertagesbetreuung zu halten.“ Bis heute habe es jedoch keine anhängigen Verfahren oder Klagen auf Schadenersatz zum Verdienstausfall von Eltern gegen den Bezirk wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes gegeben. Auf Landesebene würden die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Betreuungsplätze mit hoher Priorität diskutiert. Schworck: „Auch der Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird in naher Zukunft an seine Grenzen stoßen, insbesondere für Kinder geflüchteter Familien gibt es kaum Betreuungsplätze in Regeleinrichtungen, gleichwohl gerade für diese Kinder die Integration und Sprachförderung in Kitas so wichtig ist.“ Insbesondere in den südlichen Regionen des Bezirkes werde es für Eltern immer schwerer, den Platz in der Wunschkita zu finden. „Wir reagieren darauf, indem wir Neugründer dort ansiedeln, wo der Bedarf am Größten ist und verhandeln und ermutigen die erfahrenen Träger, ihre Kapazitäten auszubauen“, so Schworck.

Im Rahmen des landesweiten Kitaausbauprogramms werden derzeit berlinweit 340 neue Kitaplätze geschaffen. So richtet der Träger Kardelen 75 neue Plätze in seiner Kita in der Burgermeisterstraße ein. In den kommenden vier Jahren sollen in ganz Berlin 30.000 weitere Kita-Plätze entstehen. Nach Angaben des Senats lag die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren zum Ende des ersten Quartals berlinweit bei 43,4 Prozent, bei den Drei- bis Sechsjährigen bei 92,3 Prozent. Zwischen den einzelnen Bezirken gibt es allerdings große Unterschiede. Wurden in Neukölln 36,2 Prozent aller Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen betreut, waren es in Pankow 52,3 Prozent. Tempelhof-Schöneberg kam auf 40,5 Prozent. Spitzenreiter bei den Drei- bis Sechsjährigen war ebenfalls Pankow (96,2 Prozent). In Tempelhof-Schöneberg waren es 90,4 Prozent. Das Schlusslicht ist Spandau (87,1 Prozent).

Nils Michaelis, Bild: Getty Images/iStockphoto/YanLev