Benutzung der Gehwege auf eigene Gefahr.
In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes wünscht allen Bürgern einen unfallfreien Winter und nimmt dies zum Anlass, rechtzeitig auf die geltende Rechtslage bezüglich des Winterdienstes in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen hinzuweisen. Hiernach besteht innerhalb dieser Anlagen wie auch in den vergangenen Jahren gemäß Paragraf 5, Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung.
Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können. Daher ist bei der Benutzung der Grünanlagenwege bei winterlichen Witterungsbedingungen besondere Vorsicht sowie der Witterung angepasstes Schuhwerk geboten, weist die Verwaltung in einer Mitteilung hin.
Datum: 5. Dezember 2018, Autor: red, Bild: Thinkstock/iStock/giasch