Mieter Rettungsschirm Corona
Wohnhaus, Erwin-Bock-Straße, Salvador-Allende-Viertel, Köpenick, Treptow-Köpenick, Berlin, Deutschland *** Residential building, Erwin Bock Strasse, Salvador Allende Viertel, Köpenick, Treptow Köpenick, Berlin, Germany

Kündigungen werden verboten, doch vielen droht die Schuldenfalle.

Um klammen Unternehmen durch die Corona-Krise zu helfen, greift die Bundesregierung tief in die Tasche. In dieser Woche wurde ein milliardenschweres Rettungsprogramm auf den Weg gebracht. Unter anderem sollen ganz kleine Firmen und Selbstständige sowie Kreative, die gerade kaum Kredite bekommen, für drei Monate 9.000 bis 15.000 Euro erhalten.

Doch auch viele Mieter, die infolge der Pandemie Kurzarbeitergeld beziehen oder ihren Job verlieren, sehen trüben Zeiten entgegen. Auch an sie hat der Bund gedacht: Kündigungen von Mietverträgen sollen verboten werden, wenn die Miete wegen Einkommensausfällen nicht gezahlt werden kann. „Niemand soll seine Wohnung verlieren, weil er infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Gelten soll dies zunächst für Mietschulden, die zwischen dem 1. April und dem 30. September anfallen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber „im Grundsatz bestehen bleiben“, wird berichtet. Von direkten Zahlungen an in Not geratene Mieter, ist bislang nicht die Rede. Derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete überwiesen wird.

Mieter unter Druck

Trotz der Ankündigung des Bundes sind viele Menschen verunsichert. Was passiert nach dem Ende der Schonfrist am 30. September? Können finanziell angeschlagene Mieter dann doch noch ihre Wohnung verlieren? Und bis wann müssen Hausbewohner, die sich womöglich mit ihrem Vermieter auf eine Stundung oder Ratenzahlung geeinigt haben, die Summe begleichen? Wer ein kleines oder mittleres Einkommen bezieht und wegen der seit Jahren steigenden Mietpreise ohnehin unter Druck ist, landet womöglich doch noch in der Schuldenfalle, wenn er zusätzlich zur Miete noch Schulden abstottern muss. Viele fragen sich daher: Warum spannt der Bund nicht auch für Mieter einen finanziellen Rettungsschirm auf, der konkrete Hilfszahlungen vorsieht?

Aufgetürmte Schulden

Kritik an dem vom Bund angekündigten Mieterschutz kommt von der FDP. Deren Wohnungsexperte Daniel Föst: „Für Mieter und Vermieter ist es wenig hilfreich, wenn sich am Ende die Mietschulden türmen.“ Er spricht sich für die Einführung eines „zeitlich befristeten, unkomplizierten Sonder-Wohngelds“ aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund forderte unter anderem, einen Kündigungsausschluss daran zu knüpfen, „dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt“. Gleichzeitig müssten Vermieter Anspruch auf Unterstützung aus einem „Wohn- und Mietenfonds“ erhalten.

In jedem Fall sind Mieter, die in nächster Zeit mit schmaleren Einkommen leben müssen, gut beraten, sich direkt an ihre Vermieter zu wenden, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Landeseigene Wohnungsunternehmen wie Howoge und Gewobag werben dafür und kündigen an, Betroffene in ihrer Notsituation zu unterstützen.

Datum: 26. März 2020. Text: Nils Michaelis. Bild: imago images/Schöning