Bezirk hat nun zwei Milieuschutzgebiete.
In vielen anderen Berliner Bezirken gibt es bereits Milieuschutzgebiete. Nun zieht auch Charlottenburg-Wilmersdorf nach. Seit dieser Woche gilt der Milieuschutz auch auf der Mierendorff-Insel und rund um den Gierkeplatz. Hier sollen die Mieter künftig vor Luxusmodernisierungen und der Umwandlung ihrer Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden. Angestoßen wurde das vor nunmehr fünf Jahren von der Grünen-Fraktion, die sich über den ersten Erfolg freut: „Allerdings muss das Tempo, in dem gefährdete Gebiete unter Schutz gestellt werden, unbedingt erhöht werden“, warnt Jenny Wieland, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der grünen Fraktion.
„Jetzt müssen rasch weitere Gebiete untersucht und unbedingt mehr Personal eingeplant werden. Wichtig ist besonders eine gute Information der Bewohner vor Ort. Die für Haushalt und Personal zuständigen Ressorts des Bezirks müssen hier unbedingt die richtigen Voraussetzungen schaffen.“ Die Anwohner sollen mit Flyern und auf der Internetseite des Bezirksamts über die sogenannte soziale Erhaltungsverordnung informiert werden, heißt es vom grünen Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger. Zudem soll es Mitte Oktober eine Informationsveranstaltung im Rathaus geben. Bei dieser Gelegenheit sollen auch weitere mögliche Milieuschutzgebiete im Bezirk vorgestellt werden.
In Planung
Dabei haben die Grünen in Charlottenburg-Wilmersdorf vor allem die Gebiete im Blick, in denen bereits entsprechende Einwohneranträge gestellt wurden“, bekräftigt Ansgar Gusy, baupolitischer Sprecher der grünen Fraktion. Wahrscheinlich scheint demnach ein Schutz für den Klausenerplatz-Kiez. Dieser ist schon länger im Gespräch, wenn es um die Benennung möglicher Erhaltungsgebiete geht. „Der erfolgreiche Einwohnerantrag am Klausenerplatz, den unsere Fraktion unterstützt hat, führte zu notwendigen Untersuchungen, die derzeit durchgeführt werden. Auch begrüßen wir den Einwohnerantrag vom Fasanenplatz in Wilmersdorf, hier die Untersuchungen zu starten.“ Für den Milieuschutz gelten strenge Regeln. Der Mieterschutz greift vor allem dort, wo Aufwertung und Verdrängung besonders häufig auftreten. Steht der soziale Erhaltungsschutz, bedürfen unter anderem Rückbau, Sanierung und bauliche Erweiterungen einer Genehmigung des Bezirksamts. Infos zu den Gebieten gibt es online.
Datum: 7. September 2018, Text: Redaktion, Bild: imago/Peter Homann