Kündigung des ehemaligen Vize-Direktors Helmuth Frauendorfer ist jetzt rechtskräftig.

 

Das Landesarbeitsgericht hat die Berufungsverhandlung über die Kündigungsschutzklage des ehemaligen
stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte der Stasiopfer in Hohenschönhausen, Helmuth Frauendorfer abgewiesen.

Gericht: Wiederholung des Fehlverhaltens wäre nicht ausgeschlossen

Helmuth Frauendorfer war im September 2018 in seinem Posten gekündigt worden, weil er Mitarbeiterinnen sexuell belästigt habe. Obwohl er selbst in den vergangenen Monaten Fehlverhalten und mangelnde Sensibilität zugegeben hatte, wurde ihm im Urteil des Landesarbeitsgerichtes Uneinsichtigkeit bescheinigt: Weil eine Wiederholung seines Fehlverhaltens nicht ausgeschlossen werden könne, sei er für diesen Posten nicht geeignet. Er habe bereits in der Vergangenheit trotz Ermahnung durch seinem damaligen Vorgesetzten Hubertus Knabe sein Verhalten nicht abgestellt. Das Arbeitsgericht hatte bereits im November sein Urteil zur Bestätigung der Kündigung damit begründet, dass Helmuth Frauendorfer sich in vielen Situationen mit Mitarbeiterinnen nicht angemessen verhalten, weil er dienstliche Gespräche in einem privaten Rahmen abgehalten habe.

Heidemaayer; “Widmen uns jetzt wieder den eigentlichen Aufgaben”

Das Berufungsgericht hat damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt und keine weitere Revision zugelassen. Durch die Feststellung in zwei Instanzen festgestellt ist die Kündigung des vormaligen Vizedirektors rechtskräftig. „Die Stiftung hat ihr wesentliches Ziel erreicht und die Kündigung durchgesetzt“, sagt Helge Heidemeyer, Direktor der Gedenkstätte und fügte an: „Nun können wir unsere ganze Aufmerksamkeit wieder unserer Aufgabe widmen, die den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes verpflichtet ist: der Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung.“

Datum: 29. September 2020, Rext: Red /Ylla, Bild: imago images / Olaf Wagner