Außenflächen Betriebe
Aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen in Frankfurt dürfen gastronomische Betriebe ihren Außenbereich auch ohne negativen Coronatest wieder öffnen. Eine Kellnerin eines Restaurants in der Innenstadt trägt Getränke auf einem Tablett zu einem vollen Tisch, Hessen, Deutschland *** Due to persistently low incidences in Frankfurt, catering establishments are allowed to reopen their outdoor areas even without a negative coronal test A waitress at a downtown restaurant carries drinks on a tray to a full table, Hesse, Germany

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bietet Gastronomie, Einzelhandel und sozialen Projekten mehr Außenflächen. Betriebe können im ruhenden Verkehr mit geringem Aufwand diese Außenflächen beantragen und nutzen.

Damit werden Betriebe bei der Sicherung ihrer ökonomischen Existenz und bei der Umsetzung von Pandemievorgaben wie Abstandsregeln unterstützt. 136 Genehmigungen hat es bereits im Jahr 2021 gegeben.

Für die Nutzung stehen Außenflächen montags bis sonntags von 6 bis 22 Uhr zum Aufstellen von Tischen und Stühlen (bei Gaststättenbetrieben) oder zum Ausstellen von Waren (bei Einzelhandelsbetrieben) bereit. Die verkehrsrechtliche Anordnung muss durch die Betriebe eigenverantwortlich durchgeführt werden, inklusive Stellung von Sperren, Schildern und gegebenenfalls Begleitung oder Betreuung durch Personal.

Einhaltung von Regeln erforderlich

Die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis liegt beim Straßen- und Grünflächenamt nach vorheriger Einzelfallprüfung. Das jeweilige Verkehrsbedürfnis vor Ort, die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie Gesundheitsschutz und Prävention in Form der Einhaltung der Hygiene- und Abstandregelungen beeinflussen die Entscheidung.

Anträge für die “Xhain-Terrassen” können hier gestellt werden.

Datum: 23. Juni 2021, Text: ast, Bild: IMAGO / Ralph Peters