Das Verwaltungsgericht sieht die Religionsfreiheit nicht verletzt. Kläger kündigt Beschwerde an.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Kirchengemeinde abgelehnt, die auf diesem Weg gegen das aktuelle Verbot von Gottesdiensten vorgehen wollte. Diese sind jedoch auch weiterhin nicht gestattet. Das Verbot sei in der Coronakrise nicht zu beanstanden, teilte das Gericht am 7. April mit.
Beschwerde angekündigt
Der Freundeskreis St. Philipp Neri, der im Stadtteil Gesundbrunnen sitzt, kündigte daraufhin an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts stellt nicht nur einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit dar, sondern verletzt diese nachhaltig“, äußert der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri, Propst Dr. Gerald Goesche, auf dessen Website. Der Verein hatte erreichen wollen, öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abhalten zu dürfen – auch während der Coronakrise. Die Gläubigen sollten dann den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten, außerdem wolle man deren Kontaktdaten erfassen.
Stille Einkehr
Die Eindämmungsverordnung erlaubt zwar den Besuch von Kirchen, Moscheen und Synagogen, jedoch nur zur sogenannten individuellen, stillen Einkehr, argumentiert das Gericht. Eine öffentliche Veranstaltung von Gottesdiensten und deren Besuch zähle nicht zu den erlaubten Tätigkeiten und rechtfertige es nicht, die Wohnung zu verlassen. Dazu Goesche: „Das Recht auf freie Religionsausübung wird vom Grundgesetz schrankenlos gewährt. Das Verwaltungsgericht billigt demgegenüber lediglich Kirchenbesuche zur stillen Einkehr. Damit bestimmt der Staat de facto die Art und Weise der Religionsausübung. Dies steht ihm aber nicht zu.“
Zum Schutze aller
Das Verwaltungsgericht sieht die Religionsfreiheit der Antragsteller nicht verletzt. Die Bestimmung bedeute zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit, dieser sei jedoch wegen des Schutzes von Leben und Gesundheit sowohl der Gläubigen als auch der übrigen Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitssystems gerechtfertigt.
Gottesdiensten digital beiwohnen
In seiner Mitteilung verweist das Verwaltungsgericht auf die Möglichkeit für Gläubige, die elektronische Übertragung von Gottesdiensten zu nutzen. Der Berliner Dom etwa überträgt seine Andachten und Gottesdienste am Osterwochenende live unter www.berlinerdom.de/live. Ebenso die St. Marienkirche in Mitte, die entsprechende Links auf ihrer Website ankündigt. Gottesdienste aus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche zeigt der rbb, etwa zum Karfreitag, im regulären TV-Programm. Hier läuft auch am Sonntag der Katholische Gottesdienst aus der Pfarrkirche St. Joseph in Wedding. Nach Ausstrahlung können diese in der Mediathek eingesehen werden.
Datum: 8. April 2020, Text: Redaktion, Bild: imago images/agefotostock