Welche Regeln gelten im Betrieb und bei Heimarbeit?
Welche Regeln gelten hier für Arbeitnehmer? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Können Arbeitnehmer aus Angst vor dem Virus von zu Hause aus arbeiten?
Wer Angst hat, sich am Arbeitsplatz oder außerhalb der eigenen vier Wände anzustecken, kann als Arbeitnehmer nicht einfach zuhause bleiben. Das gilt nur für Personen, die tatsächlich arbeitsunfähig sind, erklärt der DGB Rechtsschutz. Wenn im Betrieb aber die Arbeit im Homeoffice ohnehin üblich ist, kann das in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Wo eine solche Möglichkeit bisher nicht besteht, kann man dennoch zu Hause arbeiten, wenn in derselben Stadt oder im selben Landkreis Infektionsfälle aufgetreten sind. Das erklärt Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht an der Universität Bremen in einem Interview mit dem Bund-Verlag. Das gelte aber nur dann, wenn die Arbeit zu mindestens 80 Prozent von zu Hause aus erledigt werden kann und Besprechungen per Telefon oder Videokonferenz möglich sind.
Kann mein Chef mich in den Zwangsurlaub schicken?
Ist ein Arbeitgeber der Ansicht, dass ein Arbeitnehmer nicht arbeitsfähig ist, kann er die Person nach Hause schicken, erklärt der DGB Rechtsschutz. Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, sei aber nicht rechtens. Auch kann der Arbeitgeber nicht einfach anordnen, dass ein Arbeitnehmer zu Hause bleiben und etwa Überstunden abbauen soll. Das ist nur mit der Einwilligung des Mitarbeiters möglich. Bestehen Regeln zur Arbeit im Homeoffice, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Rahmen der getroffenen Abmachungen ins Homeoffice schicken, und sie von dort aus arbeiten lassen. Schließt ein Betrieb aus eigener Entscheidung heraus, muss der Arbeitgeber auch das Entgelt für seine Mitarbeiter weiterzahlen. Gleiches gilt, wenn eine Behörde ein Unternehmen schließt. Arbeitnehmer behalten ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können, heißt es beim DGB Rechtsschutz.
Müssen Arbeitgeber Desinfektionsmittel bereitstellen?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind, heißt es beim DGB Rechtsschutz. Zu den erforderlichen Maßnahmen hierfür kann es auch zählen, dass der Arbeitgeber Desinfektionsmittel bereitstellt. Welche Schritte ein Betrieb unternehmen sollte, hänge aber immer von den Faktoren dort ab – zum Beispiel, ob die Mitarbeitenden Kundenkontakt haben oder nicht. Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiter über Risiken und Möglichkeiten aufzuklären. Dazu gehört es dann beispielsweise, Informationen zur Husten- und Niesetikette bereitzustellen. Zeigt ein Mitarbeiter Symptome von Covid-19, ist das zuständige Gesundheitsamt der erste Ansprechpartner für Betriebe, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erklärt. Das Gesundheitsamt ist dann für den Meldeweg zuständig und prüft, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. Außerdem informiert die Behörde, wie sich Arbeitgeber weiter zu verhalten haben.
Wie wirkt sich Heimarbeit/Krankheitsfall auf das Gehalt aus?
Wer krank ist und zuhause bleiben muss, bekommt weiterhin sein Gehalt gezahlt – auch bei Covid-19 gelten die gleichen Regeln wie sonst im Krankheitsfall.
Datum: 11. März 2020, Text: dpa, Bild: Marcel Kusch/dpa/dpa-mag