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Sonderregeln trotz Lockerung / Beschränkung der Verkaufsfläche ist umstritten.

Bis das öffentliche Leben wieder in gewohnten Bahnen verläuft, wird angesichts der Corona-Gefahr noch einige Zeit vergehen. Das gilt auch fürs Einkaufen. Zwar hat der Berliner Senat am Dienstag eine Reihe von Lockerungen beschlossen, doch mittelfristig müssen Händler und Kunden einige Vorschriften beachten.

Auf Abstand

Seit  Mittwoch dürfen sämtliche Läden und Geschäfte öffnen, allerdings nur mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern. Elektronikfachmärkte und Kaufhäuser sind angehalten, die entsprechenden Bereiche abzuteilen. Zudem gibt es zahlreiche Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. So müssen Händler die 1,5-Meter-Abstandsregel in ihren Geschäften gewährleisten. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt werden muss. In Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als zehn Personen aufhalten.

Sitzgelegenheiten, gesonderte Aufsteller und weitere Extras, die zum Verweilen einladen, sind zu vermeiden. Auch in Shopping Malls gilt die Maßgabe, dass pro Besucher 20 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen. Mall-Betreiber sind verpflichtet, den Zugang zu regulieren. Im Gegensatz zu Bus und Bahn, wo Atemschutzmasken ab dem 27. April Pflicht sind, werden diese beim Einkauf lediglich „dringend empfohlen“.

Nur das Nötigste

„Das ist keine Einladung zum grenzenlosen Shoppen“, sagte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop  bei der Vorstellung der neuen Eindämmungsverordnung. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass sich jeder mit den Dingen des täglichen Bedarfs versorgen kann. „Niemand soll in löchrigen Socken herumlaufen, aber es muss nicht die fünfte oder sechste Handtasche sein.“ Einkäufe sollten auch weiterhin auf das Nötigste beschränkt werden, betonte die Grünen-Politikerin.

Kritiker der Vorgaben stören sich an der Begrenzung der Verkaufsfläche. Sie fragen: Warum sollte ein kleiner oder mittelgroßer Laden besser die Einhaltung der Abstandsvorschrift gewährleisten können als ein Geschäft mit einem weitaus größeren Platzangebot? Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, kritisiert die neue Regelung. Eine für Berlin spezifische Lösung sei trotz des längeren Beratungszeitraums nicht gefunden worden, sagte er. „Beschlossen wurde letztendlich guter Bundesdurchschnitt.“

Die Berufsgenossenschaft für den Handel halte eine Person auf 10 Quadratmetern für unbedenklich. „Ich verstehe nicht, warum Berlin einen anderen Richtwert ansetzt und überhaupt einen anführt“, sagte Busch-Petersen der Deutschen Presseagentur mit Blick auf die doppelt so hohe Vorgabe pro Person.

Datum: 23. April 2020, Text: Nils Michaelis, Bild: imago images/Schöning