Partyszene: Club wurde ohne Gaststättenerlaubnis betrieben.
Es waren hunderte Besucher, die am vergangenen Wochenende auf die „neonBOXX“-Party im Technoclub N3 an der Oranienburger Straße gehen wollten. Doch daraus wurde nichts. Der Club musste gezwungenermaßen schließen. Grund hierfür war die fehlende Gaststättenerlaubnis.
Monatelang ermittelte das Landeskriminalamt gegen die Betreiber und konnte belegen, dass der Club ohne Gaststättenerlaubnis betrieben wurde. Entsprechend wurde der Betreiber aufgefordert, den Betrieb einzustellen. Diesen Aufforderungen sei er nicht nachgekommen und nutzte die Räumlichkeiten weiterhin gewerblich. „Das Gaststättenrecht ist ein sehr striktes Recht, das der Verwaltung nur einen sehr geringen Ermessensspielraum einräumt“, sagt Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel. Im konkreten Fall habe es keinen Ermessensspielraum gegeben, so dass eine Schließung erfolgen musste. Es habe sich dabei um das letzte zur Verfügung stehende ordnungspolitische Mittel gehandelt. „Alle zuvor angewendeten milderen Maßnahmen, wie die Festsetzung eines Zwangsgeldes verliefen erfolglos, so dass nur noch die Form des unmittelbaren Zwangs übrig blieb,“ so von Dassel. Er bedaure sehr, dass mit der Schließung der Räumlichkeiten eine geplante Party ausfallen musste. Die gewerberechtliche Schließung des Clubs habe sich gegen den Club-Betreiber und nicht gegen den Party-Veranstalter gerichtet. „Berlin ist für seine offene und bunte Party- und Clubszene weltbekannt und ich möchte, dass dies auch weiterhin so bleibt. Entsprechend wünsche ich dem betroffenen Party-Veranstalter, dass er schnellstmöglich einen neuen Veranstaltungsort in Mitte findet, der eine Gaststättenerlaubnis besitzt,“ so Stephan von Dassel abschließend. Die Veranstalter reagierten schnell und verlegten die „neonBOXX“ nach Schöneberg in die Bar „Mutschmanns“.
sara/red