Bezirksamt plant, häufiger vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Bislang hat der Bezirk Mitte nur einmal vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) wurde vor einigen Monaten ein Geschäfts- und Wohnhaus in der Rathenower Straße 50 erworben. Nun sollen weitere Grundstücke folgen. Das zumindest beschloss das Bezirksamt in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung. Um soziale Erhaltungsgebiete zu sichern, soll demnach das Vorkaufsrecht für das Grundstück Kameruner Straße 12/Togostraße 72-73 zugunsten der WBM ausgeübt werden.
Zustimmung erforderlich
Auch das Grundstück Müllerstraße 166a-167 könnte auf diese Weise an den Bezirk und die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo gehen. Voraussetzung für die Durchführung des Vorkaufsrechts ist allerdings die Zustimmung der betriebseigenen Gremien sowie Zuschüsse der Senatsverwaltung für Finanzen. Bei dem Grundstück an der Togostraße/Kameruner Straße handelt es sich um Wohnhäuser mit 36 Wohneinheiten. Der Käufer, eine Firma aus Luxemburg, war bisher „nicht bereit, die vom Bezirk angebotene Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen und die sozialen Erhaltungsziele, insbesondere durch Verzicht auf die Umwandlung der Wohnungen in Teileigentum zu sichern“, heißt es aus dem Bezirksamt. So liegt der Kaufpreis des Grundstücks um 15 Prozent über dem ermittelten Verkehrswert.
Mietsteigerung wahrscheinlich
Auf die Mieter dürfte demnach eine deutliche Erhöhung ihrer Mieten zukommen. Auch Luxussanierungen sind möglich. Ähnlich sieht es bei den 27 Wohneinheiten in der Müllerstraße 166a-167 aus. „Der Kaufpreis des Grundstücks entspricht dem 30,4-fachen der tatsächlich gezahlten Jahresrohmiete, sodass von einer deutlichen Erhöhung der Mieten auszugehen ist, um die Kosten zu amortisieren“, heißt es dazu in der Erklärung des Bezirksamts.
Mögliche Objekte
Auch hier sei der Käufer bislang nicht bereit, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Abwendungsvereinbarungen sind ein Mittel, um Mieterhöhungen und Luxussanierungen zu vermeiden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zuletzt mit dem Käufer des Wohnhauses an der Amsterdamer Straße 14 beschlossen. Die Mieter hoffen aktuell dennoch, ihr Haus selber kaufen und verwalten zu können. Im vergangenen Jahr forderte die Bezirksverordnetenversammlung, auch für ein Haus an der Reinickendorfer Straße 74/Schulstraße 40 das Vorkaufsrecht anzuwenden. Hier sieht das Bezirksamt aber nicht die Gefahr, dass der Käufer die soziale Erhaltungsverordnung, die Vermieter rund um den Leopoldplatz von überhöhten Mietsteigerungen abbringen soll, nicht einhalten wird. Ob es zu den geplanten Käufen des Bezirks kommt, ist noch fraglich. Mit einem ausgeübten Vorkaufsrecht liegt der Mitte weit hinter seinen Nachbarbezirken zurück. Elfmal nutzte alleine Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht, drei weitere Fälle werden aktuell noch geprüft. Auch im Bezirk Mitte könnte es aber in Zukunft häufiger zu dieser Schutz-Maßnahme kommen.
Datum: 20. Juni 2018, Text und Bild: Katja Reichgardt