Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt diese Option zum elften Mal.

Erleichterung für die Bewohner des Hauses Straßmannstraße 25: Dem Verkauf ihres Hauses an einen Investor hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einen Riegel vorgeschoben und von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Das Haus in Friedrichshain wird künftig von der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH bewirtschaftet werden. Im Gebäude befinden sich 21 Wohnungen.

Darüber hinaus wurde für das Gebäude an der Schönleinstraße 27 in Kreuzberg eine Abwendungsvereinbarung mit einem privaten Investor geschlossen. Insgesamt hat der Bezirk jetzt bei elf Häusern das Vorkaufsrecht ausgeübt und elf Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen. „Ich freue mich, dass wir mit dem erneuten Vorkaufsrecht und der Abwendungsvereinbarung weitere Wohnungen sichern und deren Bewohnern vor Verdrängung schützen konnten“, erklärt Baustadtrat Florian Schmidt. „Unser Ziel ist es, die durchmischte Struktur der Wohnbevölkerung im von Gentrifizierung betroffenen Friedrichshain-Kreuzberg zu erhalten.“

Das Vorkaufsrecht ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits. Anlass ist ein Urteil aus dem April. Nach Ansicht des Berliner Landgerichts kann das Vorkaufsrecht nicht angewendet werden wenn die Gebäude auf den Grundstücken dem Bebauungsplan entsprechen. Die Senatsverwaltung hat Berufung eingelegt.

Red.