Senat will Kleingärtner und das Berliner Stadtgrün aber verstärkt schützen.

Berlin und seine Kleingärten: Sie sind liebgewonnene Rückzugsorte für die, die einen haben und Markenzeichen der Stadt für alle anderen. Keine andere europäische Millionenstadt kann auf eine so große Vielfalt an nutzbaren Gärten verweisen: 877 Kleingartenanlagen mit 70.953 Parzellen auf rund 2.900 Hektar zählt Berlin. Vor allem in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln und Treptow-Köpenick reihen sich viele Parzellen aneinander. Nun präsentierte der Senat eine aktuelle Fassung seines Kleingartenentwicklungsplans (KEP), der sich mit der Bedeutung, dem Erhalt, aber auch Flächenkonkurrenzen in der wachsenden Stadt befasst. Der erste KEP wurde im Jahr 2004 vom Senat beschlossen und in den Jahren 2010 und 2014 fortgeschrieben. In den vergangenen zehn Jahren sorgte der Bedarf an neuen Schulen und Wohnhäusern dafür, dass einige Kleingärtner ihre Lauben räumen mussten. Die überarbeitete Fassung macht nun vielen Kleingärtner Hoffnung. Jedoch müssen 473 Parzellen bis 2030 für Schulneubauten und Straßenarbeiten weichen.

Unverzichtbares Grün

„Berlins Kleingärten sind ein ganz besonderes Stück Stadtgrün – unverzichtbar für die Menschen und für eine lebenswerte Stadt. Der neue Kleingartenentwicklungsplan zeigt eindrücklich die herausragende Bedeutung der Berliner Anlagen anhand klarer Bewertungskriterien. Wir geben daher den Kleingartenanlagen auch in einem wachsenden Berlin eine langfristige Perspektive, damit sie der ganzen Stadt dauerhaft zugutekommen können“, sagt Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne). Von der Gesamtfläche der Parzellen sind beziehungsweise werden demzufolge insgesamt 82 Prozent dauerhaft gesichert. Für weitere 9,6 Prozent, also 149 Kleingartenanlagen, wird der bislang nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz um ein Jahrzehnt bis 2030 verlängert.

Entschädigung zugesichert

Weitere gut sieben Prozent befinden sich auf privaten Flächen. Stimmen die Bezirksämter – die zur aktuellen Fassung zunächst einmal Stellung nehmen müssen – zu, dann würden insgesamt 0,5 Prozent der Gesamtfläche bis 2030 für den steigenden Bedarf an Schulen, Kitas, Sportplätzen oder anderen sozialen Einrichtungen in Anspruch genommen werden müssen, so die Umweltsenatorin. Alle betroffenen Kleingärtner sollen demnach eine Entschädigung sowie das Angebot, eine Ersatzfläche zu pachten, erhalten. Weichen müssen unter anderem die Laubenpieper an der Rudolf-Wissell-Brücke.

Berliner Stadtgrün fördern

Fast zeitgleich verkündete der Senat außerdem, sich vermehrt für den Erhalt des Berliner Stadtgrüns einsetzen zu wollen. „In der Ausnahmesituation der Corona-Krise spüren wir noch einmal verstärkt, wie wichtig das Stadtgrün und städtische Freiräume für unsere Erholung, für unser Wohlbefinden sind.“ Dafür soll die „Charta für das Berliner Stadtgrün“ sorgen, die neben innovativen Pilotprojekten auch finanzielle Förderungen von Parkanlagen vorsieht.

Datum: 29. April 2020, Text: Katja Reichgardt; Bild: imago images/Marius Schwarz