Wer seine Arbeit einstellt und welche Regeln man beachten muss.
Zum Schmunzeln gibt es auch in diesen Tagen sogar manchmal noch etwas. Zum Beispiel, wenn die Bezirksämter der Stadt mitteilen, dass Eheschließungen weiterhin stattfänden, daran aber nur das Brautpaar, Trauzeugen sowie ein Fotograf teilnehmen dürfen. Immerhin, denkt man sich da, immerhin die Eheleute in spe dürfen noch an ihrer Trauung teilnehmen. Da hätten sie tatsächlich noch Glück gehabt, denn Corona zwingt auch die Bezirksämter und deren Dienstbetriebe zum Handeln. Die bleibt zwar eingeschränkt aufrecht erhalten, der Publikumsverkehr jedoch wird auf ein Minimum reduziert, offene Sprechstunden entfallen und Anliegen werden per Telefon und Mail bearbeitet
Einrichtungen geschlossen
So erteilt also auch das Standesamt Termine nur noch in absoluten Notfällen mittels Telefon. Dass alle kommunalen Volkshochschulen, Musik- und Jugendkunstschulen, kommunalen Galerien, Theater, Veranstaltungsstätten und Museen für den Publikumsverkehr geschlossen wurden, wird sich inzwischen auch herumgesprochen haben. Ebenfalls dicht sind Stadtentwicklung sowie Straßen- und Grünflächenamt. Was man sonst noch so beachten muss:
Geöffnete Läden
Lebensmittel- und Tierfuttergeschäfte, Apotheken und Drogerien, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungskioske, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Grund für Panikkäufe gibt es nach Angaben der Handelsketten nach wie vor nicht. „Niemand muss Hamstern, wir haben ausreichend Lagerbestände, morgens sind die Regale voll. Wir haben nur nicht so viel Platz für Ware, wie rausgekauft wird. Und mehrmals am Tag schaffen wir nicht zu beliefern. Wir kriegen das in den Griff, wenn wieder mehr Ruhe und Vernunft einkehrt“, sagte Nils Busch Petersen, Chef des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg dem rbb. Auch Edeka, Rewe, Aldi und Co. gaben erneut Entwarnung. Die Versorgung sei trotz der erheblich gestiegenen Nachfrage gesichert, betonten Sprecher der Unternehmen.
Privatveranstaltungen
Veranstaltungen „mit mehr als 50 Teilnehmenden“ dürfen nicht mehr stattfinden. Und für alle kleineren Veranstaltungen – ob öffentlich oder nicht – gilt: Der „Veranstalter“ hat die „anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer“. Diese Liste soll mindestens vier Wochen aufbewahrt und auf Nachfrage des Gesundheitsamts ausgehändigt werden.
Veranstaltungsorte
Alle Clubs, Kneipen und Bars sind dicht, ebenso Kinos, Bordelle, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und „ähnliche Unternehmen“. Auch die vielen Berliner Schwimmbäder, Fitness- und Yogastudios sind bereits geschlossen.
Restaurants
„Rauchergaststätten“ sind zu. Restaurants sind in der Zeit von 6 bis 18 Uhr von der Schließung ausgenommen, wenn die „Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist“.
Pflegeeinrichtungen
Der Besuch in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und vor allem in Pflegeheimen wird eingeschränkt: Nur noch eine Person für maximal eine Stunde pro Tag, Kinder unter 16 Jahren und Besucher mit Atemwegsinfektionen dürfen gar nicht kommen
Kirchen
Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften werden verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
Datum: 18. März 2020, Text: Red., Bild: imago images/Carsten Thesing