Der Berliner Alexanderplatz in Zeiten von Covid-19 Während um die Zeit sonst hunderte von Menschen auf dem Berliner Alexanderplatz unterwegs sind, heute gähnende Leere. Seit heute, Mittwoch den 18.03.2020, haben die meisten Geschäfte in Berlin geschlossen, um eine weitere sprunghafte Ausbreitung des Covid-19 Virus zu verlangsamen., Berlin Berlin Deutschland Mitte *** Berlin Alexanderplatz in times of Covid 19 While at this time hundreds of people are usually on the move at Berlin Alexanderplatz, today there is a yawning emptiness. Since today, Wednesday 18 03 2020, most shops in Berlin have closed to slow down another erratic spread of the Covid 19 virus, Berlin Berlin Deutschland Mitte

Wer seine Arbeit einstellt und welche Regeln man beachten muss. 

Zum Schmunzeln gibt es auch in diesen Tagen sogar manchmal noch etwas. Zum Beispiel, wenn die Bezirksämter der Stadt mitteilen, dass Eheschließungen weiterhin stattfänden, daran aber nur das Brautpaar, Trauzeugen sowie ein Fotograf teilnehmen dürfen. Immerhin, denkt man sich da, immerhin die Eheleute in spe dürfen noch an ihrer Trauung teilnehmen. Da hätten sie tatsächlich noch Glück gehabt, denn Corona zwingt auch die Bezirksämter und deren Dienstbetriebe zum Handeln. Die bleibt zwar eingeschränkt aufrecht erhalten, der Publikumsverkehr jedoch wird auf ein Minimum reduziert, offene Sprechstunden entfallen und Anliegen werden per Telefon und Mail bearbeitet 

Einrichtungen geschlossen

So erteilt also auch das Standesamt Termine nur noch in absoluten Notfällen mittels Telefon. Dass alle kommunalen Volkshochschulen, Musik- und Jugendkunstschulen, kommunalen Galerien, Theater, Veranstaltungsstätten und Museen für den Publikumsverkehr geschlossen wurden, wird sich inzwischen auch herumgesprochen haben. Ebenfalls dicht sind Stadtentwicklung sowie Straßen- und Grünflächenamt. Was man sonst noch so beachten muss:

Geöffnete Läden

Lebensmittel- und Tierfuttergeschäfte, Apotheken und Drogerien, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungskioske, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Grund für Panikkäufe gibt es nach Angaben der Handelsketten nach wie vor nicht. „Niemand muss Hamstern, wir haben ausreichend Lagerbestände, morgens sind die Regale voll. Wir haben nur nicht so viel Platz für Ware, wie rausgekauft wird. Und mehrmals am Tag schaffen wir nicht zu beliefern. Wir kriegen das in den Griff, wenn wieder mehr Ruhe und Vernunft einkehrt“, sagte Nils Busch Petersen, Chef des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg dem rbb. Auch Edeka, Rewe, Aldi und Co. gaben erneut Entwarnung. Die Versorgung sei trotz der erheblich gestiegenen Nachfrage gesichert, betonten Sprecher der Unternehmen.

Privatveranstaltungen

Veranstaltungen „mit mehr als 50 Teilnehmenden“ dürfen nicht mehr stattfinden. Und für alle kleineren Veranstaltungen – ob öffentlich oder nicht – gilt: Der „Veranstalter“ hat die „anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer“. Diese Liste soll mindestens vier Wochen aufbewahrt und auf Nachfrage des Gesundheitsamts ausgehändigt werden.

Veranstaltungsorte

Alle Clubs, Kneipen und Bars sind dicht, ebenso Kinos, Bordelle, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und „ähnliche Unternehmen“. Auch die vielen Berliner Schwimmbäder, Fitness- und Yogastudios sind bereits geschlossen.

Restaurants

„Rauchergaststätten“ sind zu. Restaurants sind in der Zeit von 6 bis 18 Uhr von der Schließung ausgenommen, wenn die „Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist“.
Pflegeeinrichtungen
Der Besuch in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und vor allem in Pflegeheimen wird eingeschränkt: Nur noch eine Person für maximal eine Stunde pro Tag, Kinder unter 16 Jahren und Besucher mit Atemwegsinfektionen dürfen gar nicht kommen

Kirchen

Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften werden verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl.

Datum: 18. März 2020, Text: Red., Bild: imago images/Carsten Thesing