Unfallkreuzung am Brunsbütteler Damm
Unfallkreuzung am Brunsbütteler Damm

Constantin  (7) war am Brunsbütteler Damm von einem Lkw überrollt worden. Die Kreuzung wird endlich umgebaut.

Der siebenjährige Constantin war im Juni 2018 mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule, als er von einem rechtsabbiegenden Lkw überrollt wurde. Am Mittwoch saß der Lastwagenfahrer vor Gericht.

An der Stelle, an der Constantin starb, steht noch immer ein weißes Fahrrad. Kein Geisterfahrrad, wie es der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) gewöhnlich für im Straßenverkehr getötete Radfahrer aufstellt. Es ist ein Kinderrad. Es gehörte Constantin, dem siebenjährigen Jungen, der an der Kreuzung Nauener Straße/Brunsbütteler Damm in Spandau auf dem Schulweg von einem rechtsabbiegenden Lkw überrollt wurde. Das Rad war sein Zweitrad. Constantin starb im Juni vorigen Jahres.

An diesem Mittwoch sitzen seine Eltern im Landgericht Tiergarten erstmals dem Mann gegenüber, der für den Tod ihres Jungen verantwortlich ist. Der sich seitdem nicht einmal bei ihnen gemeldet hat. Angeklagt ist Lorenz K., 61 Jahre alt, seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Die Kreuzung war ihm bekannt, sie gehörte zu seinen regelmäßigen Fahrstrecken.

Anwalt spricht von Augenblicksversagen

Der Unfall, so wird es der Richter Nicolai Hahn am späten Nachmittag in seinem Urteil sagen, sei vermeidbar gewesen. Lorenz K. sei ohne anzuhalten um die Ecke gebogen. Er hätte in die Rückspiegel schauen, Mutter und Kind sehen müssen. Der Lkw-Fahrer beteuert, den Jungen einfach nicht gesehen zu haben. Er könne nur sagen, dass ihm das alles sehr leid tue. Sein Anwalt spricht von einem Augenblicksversagen.

In dem Prozess gegen Lorenz K. sind Constantins Eltern Nebenkläger. Sie machen einen gefassten Eindruck, doch ihre Gesichter verraten den Schmerz. Constantins Mutter Julia S. ist zudem Zeugin. Die wichtigste, sie fuhr an jenem 13. Juni 2018 direkt hinter ihrem Kind.

An jenem Morgen hatte die 41-Jährige ihren Sohn bei den Großeltern abgeholt, sie sprachen noch über Constantins nahen Geburtstag. Dann radelten Mutter und Sohn los zur Schule des Jungen. Julia S. sagt, sie hätten am Brunsbütteler Damm an der roten Fahrradampel angehalten.

Als die Anlage auf grün springt, ruft sie ihrem Sohn zu: „Fahr los!“ Den Laster sieht sie zu spät. Er sei völlig überraschend um die Ecke gebogen. Der Lkw touchiert das Fahrrad des Kindes, Constantin stürzt. Seine Mutter schreit, der Laster fährt weiter. Julia S. sieht, wie das rechte Hinterrad über den Kopf des Sohnes rollt. Auch der Helm kann den Jungen nicht retten. Er ist sofort tot. Erst einige Meter weiter bremst Lorenz K. Er steigt aus. Fragt die geschockte Mutter, auf was er noch alles achten solle.

Lkw-Fahrer irritiert den Zeugen

Auch andere Zeugen hörten solche Äußerungen des Lkw-Fahrers. Etwa Alberto K. Er ist Polizist. Er spricht davon, dass ihm Lorenz K. mit Blick auf den Jungen gesagt habe, er hätte besser aufpassen sollen. Alberto K. kümmerte sich nach eigenen Angaben um die unter Schock stehende Mutter des toten Jungen. Sie habe vergeblich versucht, ihr Kind hochzuheben, damit es nicht zu spät zur Schule kommt. Alberto K. versagt die Stimme, als er das erzählt.

Lorenz K. hatte beteuert, zunächst an der Ampel angehalten zu haben. Das schließt der Unfallsachverständige aus. Der Angeklagte sei aber auch nicht „um die Ecke gerast“. Warum er Mutter und Kind nicht gesehen haben will, kann sich der Gutachter nicht erklären. „Er konnte den Radweg komplett einsehen“, sagt er.

Auch den Sturz des Jungen hätte der Lasterfahrer im Spiegel sehen müssen. „Mit einer Gefahrenbremsung wäre das Kind nicht überrollt worden.“ Nicht klären kann der Gutacher, ob Lorenz K. bei Rot um die Ecke bog.

Für den Richter ist der Tod des Siebenjährigen kein Radfahrerunfall, für den es „normalerweise 90 Tagessätze“ gibt, wie er sagt. Hahn verurteilt Lorenz K. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die er zur Bewährung aussetzt.

Pflichten verletzt

Zudem muss der 61-Jährige 500 Euro an die Kindernothilfe überweisen. Es habe sich nicht um ein Augenblicksversagen gehandelt, sagt Hahn. Lorenz K. habe seine Pflichten als Lkw-Fahrer verletzt. Die unglücklichen Äußerungen des Angeklagten dem Opfer gegenüber seien schwer ertragbar. Doch müsse man beachten, dass auch Lorenz K. unter Schock gestanden habe. Den Führerschein darf er behalten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Fahrer einen Monat nach dem Tod von Constantin erneut im Verkehr aufgefallen sein: Er fuhr bei Rot über eine Kreuzung.

„Die Strafe ist das richtige Signal an Lkw-Fahrer“, sagt nach dem Urteil Susanne Grittner vom ADFC. Sie begrüßt, dass die Strafen in derartigen Fällen nicht mehr im untersten Level bei Geldstrafen angesiedelt werden. Sie sagt auch, ein im Lkw eingebauter Abbiegeassistent mit Notbremsfunktion und Kollisionserkennung hätte den Tod des Kindes verhindert.

Das Kinderfahrrad am Unfallort hat der ADFC gerade neu weiß gestrichen. Normalerweise sammelt der Verein Geisterräder aus dem Vorjahr nach dem Totensonntag wieder ein. „Wir versuchen, das Fahrrad des Jungen so lange dort stehen zu lassen, wie es die Mutter wünscht“, sagt Susanne Grittner.

Einmündung wird umgebaut

Unterdessen sind an der Unfallkreuzung Bauarbeiten angelaufen. Ursprünglich sollte es bereits im Sommer losgehen. Eine Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Unfalls geriet zu einer Demonstration für den sofortigen Umbau. Nach Auskunft der Senatsverkehrsverwaltung hat sich der Termin verschoben, weil die Verkehrslenkung bei der Prüfung der geplanten Baustelleneinrichtung Gefahrenpunkte sah, die erst behoben werden mussten, und zwar im Wesentlichen durch die Installation einer provisorischen Ampelanlage, wie der “Tagesspiegel” berichtet.

Ursprünglich sollte nach dem Unfall nur die Haltelinie des Radwegs weiter nach vorn verlegt und die Ampel versetzt sowie mit einem Blinklicht für Abbieger versehen werden. Später entschloss sich die Verwaltung, auch die Grünphasen für den Geradeausverkehr und die Abbieger zu trennen. Bis Weihnachten wird mit einer Inbetriebnahme gerechnet.

Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung.

Datum: 5. Dezember. Text: Katrin Bischof/Redaktion. Archivbild: Nils Michaelis.