Die Entscheidung darüber, wie Arbeitgeber zur Einrichtung von Homeoffice für ihre Angestellten verpflichtet werden können, wurde zumindest in Berlin erst einmal vertagt. Das Thema sorgt aber weiterhin für Diskussionsstoff bei Arbeitnehmern und in der Politik.
Zuvor hatte die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales einen Vorschlag eingebracht, Arbeit am Bildschirm zu verbieten, wenn Arbeitnehmer dafür ins Büro müssen. Doch zunächst soll es bei einem Appell an Arbeitgeber bleiben, wo möglich, allen Arbeitnehmern Heimarbeit zu ermöglichen. Im Zweifelsfall sollen sich die Arbeitnehmer an den Betriebsrat und im „äußeren Konfliktfall”, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden. Auch Kontrollen und im „allergrößten Notfall” Bußgelder seien möglich.
Strengere Umsetzung der Regeln
Der Arbeitnehmerflügel der CDU Mitte plädiert nun nochmal für eine strengere Umsetzung der Regeln. „Wir fordern alle Arbeitgeber – dazu gehören natürlich auch die Behörden von Bund, Land Berlin und die Bezirksämter – auf, die bestehenden Möglichkeiten zum Homeoffice auszunutzen. Das Virus macht keinen Halt vor der Bürotür. Jetzt ist jeder Arbeitgeber gefordert, die Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen“, erklärte ihr Vorsitzender Olaf Lemke. Wer kann, sollte von zu Hause arbeiten. Es sei ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Virus. Andererseits könne kein Arbeitnehmer zum Homeoffice „verpflichtet werden“. Das sei richtig und solle auch so fortgeführt werden.
Auch für die Zeit nach der Pandemie fordert die CDA verlässliche gesetzliche Regeln beim Homeoffice. „Fragen zu Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben, aber auch Rechten von Betriebs- und Personalräten und zur Nichterreichbarkeit oder zum Gesundheitsschutz sind durch die Erfahrungen der Pandemie relevanter geworden. Sie müssen verbindlich geregelt werden“, so Olaf Lemke.
Datum: 23. Januar 2021, Text: kr, Bild: imago images/Fotostand