Räumung-Protestbaumhaus: Höhenretter der Bundespolizei beenden eine Baumbesetzung von Robin Wood. In einem Baumhaus auf dem seit einem Jahr besetzen Baum in der Grenzallee in Berlin Neukölln protestieren die Umweltschutzaktivisten gegen den Weiterbau der Berliner Stadtautobahn A100. Nach mehreren Stunden wurde der letzte Kletterer, der sich an einen Stamm gekettet hat befreit und die Pappel gefällt. Baumhaus-Protest A100 Clearance Protest tree house Height savior the Federal Police quit a Tree occupation from Robin Wood in a Treehouse on the since a Year filled Tree in the Grenzallee in Berlin Neukölln Protest the Environmental activists against the Further construction the Berlin City highway A100 after several Hours was the last Climbers the to to a Trunk gekettet has free and the Poplar like Treehouse Protest A100

Bis zum 30. September gilt das Rodungsverbot.

Seit 1. März gilt auch in diesem Jahr wieder das Sommerrodungsverbot bis einschließlich 30. September. Damit werden nicht nur geschützte Baumarten, sondern auch Baumarten und Gehölze, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) unterliegen, vor möglicher Fällung bewahrt. Kein Wunder, dass in den vergangenen Tagen keine lauten Kettensägen mehr zu hören waren.

Denn jetzt darf der Frühling durchstarten und viele Vögel können mit dem Nesterbau ganz ungestört beginnen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten. Daher gilt es, besonders sensibel mit dem Thema umzugehen. Der Gesetzgeber hat hohe Auflagen erlassen, um den bestmöglichen Natur- und Artenschutz gerade in der Vegetationsperiode sicherzustellen“, sagt der für Umwelt und Grünflächen zuständige Bezirksstadtrat, Martin Schaefer (CDU).

Saisonales Verbot

Gemäß Naturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, sogenannte lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Schonzeit radikal herunter zu schneiden oder gar zu beseitigen. Zulässig seien allein schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen. Ausnahmen vom saisonalen Beseitigungsverbot zum Beispiel zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kann einzig die Untere Naturschutzbehörde erteilen. Aufgrund der hohen inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen kommen Befreiungen allerdings nur in Ausnahmefällen in Betracht. Verstöße gegen die Verbote des Naturschutzgesetzes können mit einer Geldbuße geahndet werden, die einen möglichen wirtschaftliche Vorteil gänzlich abschöpfen. Weitere Infos zum Baumschutz gibt es per Telefon.

(030) 902 96 – 42 91, – 42 92 oder – 42 87

Text: red, Bild: imago images / Christian Mang