Kunstsammler Axel Haubrok darf seine Sammlung in der „Fahrbereitschaft“ präsentieren.
Seit dem 15. September steht fest, dass Lichtenbergs bedeutendste Kunstattraktion in Zukunft auch endlich wieder öffentlich präsentiert werden darf. Die Unterzeichnung einer Vereinbarung für den weiteren Betrieb des Kunststandortes „Fahrbereitschaft“ in der Herzbergstraße 40-43 zwischen Kunstsammler Axel Haubrok und dem Bezirk gilt als Durchbruch für einen Galerie- und Atelierbetrieb am Standort. Eine Galerieöffnung und auch die Durchführung von Ausstellungen mit Werken von Weltruf war dem Kunstsammler seit dem Jahr 2018 in den Räumen der ehemaligen Fahrbereitschaft der DDR durch Verordnung des Bezirksamtes verboten gewesen. Die Maßnahme stützte sich dabei auf das deutsche Baurecht, das Miet- und Kaufpreissteigerungen in Gewerbegebieten vorbeugen soll, indem es Ansiedlungen mit gebietsaufwertender Nutzung verhindert. Damit sollen kleinere Werkstätten und Produktionsbetriebe erhalten bleiben.
Mit Ausnahmen genehmigt.
Die jetzt getroffene Vereinbarung sieht vor, dass Kultur, Kunstproduktion und Gewerbe in der Herzbergstraße nun sogar positiv entwickelt werden sollen und zeitlich begrenzte Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen auf dem Gelände der „Fahrbereitschaft“ durchgeführt werden dürfen. Dies betrifft auch Ausstellungen zu ausgewählten Events wie beispielsweise der Berliner Art Week, dem Gallery Weekend und der Langen Nacht der Bilder. Außerdem wird der Bauantrag für ein „Atelierhaus mit Büros an der Straßenfront Herzbergstraße“ und der Antrag auf Umnutzung der Dachfläche eines der Häuser des Komplexes weiter verfolgt.
Jetzt gilt es auch, den Bestand schützen.
Die Basis für diese Vereinbarung lieferte der jetzt erarbeitete Rahmenplan Herzbergstraße in dem festgehalten ist, dass bereits existierende Nutzungen wie kleinere Gewerbe und Produktionsstätten gesichert bleiben. Dadurch dürfte auch der Weiterbetrieb der Kunstfabrik HB 55 im ehemaligen Margarinenwerk Berolina an der Herzbergstraße 55 sowie auf den benachbarten Grundstücken rechtlich gewährleistet sein. Die Ansiedlung neuer und weiterer Kulturnutzungen im Gebiet soll hingegen durch einen Rahmenplan verhindert werden. Stefan Bartylla
https://haubrok.org/fahrbereitschaft/