Gerichtsurteil verbietet Bau von privaten Bootsanlegern am Müggelsee
Mit deutlichen Worten hat das Berlin-Brandenburgische Oberverwaltungsgericht das bestätigt, worauf viele Umweltschützer in den vergangenen Jahren gehofft hatten. Jetzt ist sicher: Die Uferzonen an unter Naturschutz stehenden Gewässern dürfen nicht mit privaten Steganlagen bebaut werden. Naturschutzgebiete sollen so geschützt bleiben, auch wenn sie sich in Privatbesitz befinden.
Neue Rechtsprechung
Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), ein Zusammenschluss der Berliner Naturschutzverbände hatte gegen die Genehmigung einer privaten Bootsanlage am Müggelsee geklagt und auch vom Berliner Verwaltungsgericht (VG) Recht erhalten. Dagegen hatte ein Investor Berufung beantragt. Diese wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.
Damit ist das Verfahren nach mehreren Jahren endgültig abgeschlossen. Das Urteil stellt nun klar, dass Eingriffe, die sich auf das Schutzgebiet negativ auswirken, auch dann nicht genehmigt werden können, wenn Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Eingriffe sind nur möglich, wenn überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Und das liegt laut Urteil bei privat genutzten Steganlagen nicht vor.
Weitreichende Konsequenzen
„Damit dürften sich Genehmigungen von weiteren Bauten von Steganlagen und ähnlichem verbieten. Wir hoffen, dass die Behörden auf Bezirks- und Landesebene nun der Rechtsprechung folgen und in den Naturschutzgebieten keine weiteren Vorhaben genehmigen.
Das gilt demnach auch für den Müggelsee“, so Manfred Krauß, BUND-Gewässerexperte zu dem jetzt vorliegenden Urteil. Durch eine vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Steganlagenkonzeption wurde vor wenigen Wochen festgelegt, wo der Bau von Sportbootstege die Erhaltung ungestörter Ufer gefährden würde. Das Konzept dient nun als Vorlage zur Beurteilung der Genehmigungsverfahren nach der neuen Rechtsprechung.
Datum: 18. Oktober 2020, Text: Red, Bild: imago images/POP-EYE