Bolzplatz
Feature Sportplatz 28.10.2020 - Feature Sportplatz: Ein leerer Bolzplatz mit Fußballtoren ohne spielende Kinder versauert mit Laub. Foto: Wedel/Kirchner-Media Nordrhein-Westfalen Deutschland *** Feature Sports field 28 10 2020 Feature Sports field An empty football field with football goals without playing children acidified with leaves Photo Wedel Kirchner Media Nordrhein Westfalen Germany Copyright: xWedel/Kirchner-Mediax

Anwohner hatten sich über Lärm in den Abendstunden beklagt. Die FDP-Fraktion fordert die Öffnung des Bolzplatzes auch an Sonntagen.

Weil der Lärm spielender Kinder und Jugendlicher vor allem in den Abendstunden unerträglich gewesen sein soll, hat das Bezirksamt Reinickendorf verfügt, den Bolzplatz am Dr.-Ilse-Kassel-Platz in Hermsdorf an Sonn- und Feiertagen zu schließen. Die zuständige Baustadträtin Katrin Schultze-Berndt (CDU) verwies gegenüber der Zeitung „B.Z.“ auf Anwohnerbeschwerden. Die nun beschlossene Schließung an den genannten Tagen soll dauerhaft gelten.

Warum die Schließung nicht täglich auf die Abend- und die Nachtstunden beschränkt wird, bleibt unklar. Es darf aber vermutet haben, dass diese Vorgehensweise der Verwaltung zu aufwändig wäre. Laut dem Zeitungsbericht war der Platz vor zwei Jahren für rund 400.000 Euro saniert worden.

FDP-Fraktion: „Die Schließung des Bolzplatzes kann keine Lösung sein“

Die Entscheidung stößt nicht nur bei Menschen im Kiez auf Kritik. Die FDP-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fordert die Öffnung des Bolzplatzes auch sonntags, zumindest tagsüber. Die Schließzeiten sollen auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt werden. Zur Sitzung der BVV am 9. Dezember bringt die FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.

David Jahn, stellvertretender Vorsitzender und jugendpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, erklärt dazu: „Gerade jetzt, während der Pandemie, ist es wichtig, dass Kinder an der frischen Luft und nicht bei ihren Freunden zu Hause spielen können. Für die Schließung des Bolzplatzes gibt es keine rechtliche Notwendigkeit. Im Bundesimmissionsschutzgesetz ist Kinderlärm explizit von den gesetzlichen Ruhezeiten ausgenommen. Ihn wegen ein paar Beschwerden von Anwohnern zu schließen, kann für die Kinder keine Lösung sein.“

Datum: 26. November 2020, Text: nm/red, Symbolbild: imago images/Kirchner-Media